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Landesdenkmalrat: Resolution Neubau Hauptbahnhof München

19. Januar 2016 by Klaus Kohnen

Vorsitzender des Landesdenkmalrats Dr. Thomas Goppel: „München soll sich treu bleiben“- Resolution des Landesdenkmalrates vom 27. November 2015 zum geplanten Neubau des Münchner Hauptbahnhofs

Der Bayerische Landesdenkmalrat hat sich in seinen Sitzungen vom 30. Oktober 2015 und vom 27. November 2015 auf eigene Initiative mit den Planungen der Landeshauptstadt München zum Neubau des Münchner Hauptbahnhofs befasst und stellt dazu Folgendes fest:

Die Stadtsilhouette von München ist von herausragender denkmalpflegerischer Bedeutung. Die Denkmäler in der unmittelbaren Umgebung der Ostfassade des Münchner Hauptbahnhofs sind bedeutsame Zeugnisse der Münchner Stadtentwicklung. Mit der weiteren kleinteiligen Bebauung in deren Nachbarschaft stehen sie derzeit als Pendants der dreigeteilten Fassade des Hauptbahnhofs gegenüber und geben dem Bahnhofsplatz seinen Forumscharakter. Angesichts der im Landesdenkmalrat vorgelegten Planungen befürchtet der Landesdenkmalrat gravierende denkmalpflegerische Beeinträchtigungen dieser Denkmalwerte:

a) Das geplante Hochhaus an der Stelle des Starnberger Flügelbahnhofs mit einer Höhe von 75 m wird die Altstadtsilhouette München und diverse Sichtachsen in der Münchner Innenstadt erheblich stören.

b) Für den Hochhausbau müsste außerdem der denkmalgeschützte Starnberger Flügelbahnhof weichen.

c) Die Größe und der gestalterische Kontrast des aktuellen Entwurfs wird die Denkmäler in der Umgebung des Bahnhofs in ihrer Aussage degradieren und den Forumscharakter vernichten. Aufgrund der fehlenden Maßstäblichkeit und der negativen Auswirkungen auf das Umfeld wird die Planung insgesamt abgelehnt.

Der Landesdenkmalrat erkennt die Notwendigkeit der Verbesserung der Verkehrsfunktion und der Aufenthaltsqualität, hält aber die geplante Ausweitung der Nutzungen weit über die eigentliche Bahnhofsnutzung hinaus an dieser Stelle für nicht vertretbar. Er kann dem Entwurf aus Gründen der Denkmalpflege deshalb nicht zustimmen und erwartet eine Überarbeitung der Planungen dahingehend, eine weiterhin vielgestaltige bauliche Entwicklung des Umfelds zu achten und die geschichtlich gewachsenen Stadtansichten nicht weiter zu beeinträchtigen.

Mit dem geplanten Hochhaus verlässt die Landeshauptstadt München außerdem ihre bisherige, langjährig festgeschriebene Linie, den Blick auf die Altstadtsilhouette freizuhalten. In diesem Zusammenhang empfiehlt der Landesdenkmalrat dringend, die Hochhausstudie Münchens zu aktualisieren und geeignete Standorte festzulegen, wie es die Stadtbaurätin bei ihrem Besuch im Landesdenkmalrat im September angekündigt hat.

Der Vorsitzende des Bayerischen Landesdenkmalrats Dr. Thomas Goppel, MdL, Pressemitteilung v. 19.01.2016

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