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Universität Bayreuth: Berufung von Prof. Dr. Markus Möstl in ‚Expertenrat Lebensmittelsicherheit‘

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Die Bayerische Verbraucherschutzministerin Ulrike Scharf hat den ‚Expertenrat Lebensmittelsicherheit‘ etabliert, dem auch der Bayreuther Wissenschaftler Prof. Dr. Markus Möstl angehört.

Das Programm ‚Gute Lebensmittel aus Bayern‘ soll für einen bestmöglichen Schutz der Verbraucher bei Lebensmitteln sorgen. Ein wesentlicher Punkt dabei ist die Gründung eines ‚Expertenrates Lebensmittelsicherheit‘ beim Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz. Am 14. Januar 2016 hat nun die Verbraucherschutzministerin den neuen ‚Expertenrat Lebensmittelsicherheit‘ berufen, dem auch Prof. Dr. Markus Möstl angehört. An der Universität Bayreuth hat der Wissenschaftler den Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Wirtschaftsrecht inne, zudem ist er hier Direktor der Forschungsstelle für Deutsches und Europäisches Lebensmittelrecht.

Aufgabe des ‚Expertenrates Lebensmittelsicherheit‘ ist es, wichtige Impulse für den Verbraucherschutz in Bayern zu geben. Das Gremium soll neue Herausforderungen im Bereich der Lebensmittelüberwachung frühzeitig erkennen und Fragen der Lebensmittelsicherheit aus ganzheitlicher Sicht betrachten. So wird sichergestellt, dass neue Möglichkeiten zur Verbesserung der Lebensmittelsicherheit in Bayern nachhaltig und zeitnah umgesetzt werden.

Neben Prof. Dr. Markus Möstl gehören dem Expertenrat an: Prof. Dr. Franz-Theo Gottwald (Vorstand der Schweisfurth-Stiftung), Dr. Christian Grugel (ehemaliger Präsident des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) sowie Prof. Dr. Siegfried Scherer, Inhaber des Lehrstuhls für Mikrobielle Ökologie am Zentralinstitut für Ernährungs- und Lebensmittelforschung der TU München. Im Bedarfsfall können weitere Wissenschaftler, Verbraucherschützer und Experten hinzu gezogen werden. Die Erfahrungen der Verbraucherkommission Bayern sollen ebenfalls in die Arbeit des Expertenrats einfließen. Das Gremium wird regelmäßig tagen.

Prof. Dr. Markus Möstl

Prof. Dr. Markus Möstl ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Wirtschaftsrecht sowie Direktor der Forschungsstelle für Deutsches und Europäisches Lebensmittelrecht (FLMR) an der Universität Bayreuth. Das öffentliche Wirtschaftsrecht, das Polizei- und Risikorecht sowie das Recht im bundesstaatlichen und europäischen Mehrebenensystem bilden seit Jahren Schwerpunkte seiner Forschungstätigkeit. Von dort aus nimmt er Zugriff auf das Lebensmittelrecht, das seit seiner Wahl zum Direktor der FLMR 2013 im Zentrum seiner wissenschaftlichen Arbeit steht.

Neben seiner Mitgliedschaft im ‚Expertenrat Lebensmittelsicherheit‘ ist Prof. Möstl u.a. auch im Fachausschuss für Arznei- und Lebensmittelrecht der Vereinigung für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR) e.V. sowie im wissenschaftlichen Beirat ‚Recht‘ des Bundes für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) e.V. engagiert.

Die Forschungsstelle für Deutsches und Europäisches Lebensmittelrecht (FLMR)

Die FLMR wurde 1990 auf Initiative des Arbeitskreises der Bayerischen Ernährungswirtschaft (ABEW) mit der Unterstützung der Bayerischen Staatsregierung gegründet. Sie gehört zur Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth und ist Teil des universitären Profilfeldes ‚Lebensmittel- und Gesundheitswissenschaften‘. Unterstützt wird die Arbeit der Forschungsstelle durch den Verein zur Förderung der Forschungsstelle für Deutsches und Europäisches Lebensmittelrecht der Universität Bayreuth e.V. In der Region arbeitet sie eng mit der Forschungsstelle für Nahrungsmittelqualität (ForN) am Standort Kulmbach zusammen. Der Arbeitsauftrag der Forschungsstelle ist die wissenschaftliche Behandlung des Lebensmittelrechts aus einem intra- und interdisziplinären sowie internationalen Blickwinkel heraus.

Universität Bayreuth, Pressemitteilung v. 19.01.2016