Gesetzgebung

BVerwG: Säumniszuschläge für Beitragsbescheid entfallen rückwirkend

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Sachgebiet: Abgabenrecht (Erschließungs-, Erschließungsbeitrags- und Straßenbaubeitragsrecht) / BVerwG 9 C 1.15 – Urteil vom 20.01.2016 / Leitsatzentscheidung

Leitsätze: 

  1. Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage nach § 80 Abs. 5 Abs. 1 VwGO wirkt auf den Zeitpunkt des Erlasses des Verwaltungsaktes zurück, wenn das Gericht die Rückwirkung nicht zeitlich einschränkt.
  1. Bei einem Abgabenbescheid lässt die uneingeschränkte Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs die vorher verwirkten Säumniszuschläge entfallen.

Redaktioneller Hinweis: Leitsätze werden so übernommen, wie sie zum Redaktionsschluss in der Datenbank ausgewiesen wurden (ggfls. auch mit Unstimmigkeiten, so müsste es vorliegend wohl § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO heißen).