Sachgebiet: Recht der freien Berufe (Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht) / BVerwG 10 C 24.14 – Urteil vom 20.01.2016 / Leitsatzentscheidung
Leitsätze:
- Das Verbot, neben einer Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer gewerbliche Tätigkeiten auszuüben, ist mit Unions- und Verfassungsrecht vereinbar.
- Die Betätigung in einem geschäftsführenden Organ einer Kapitalgesellschaft unterfällt dem Verbot der gewerblichen Betätigung im Sinne des § 43a Abs. 3 Nr. 1 WPO.
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