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StMI: Herrmann begrüßt Urteil des Verfassungsgerichtshofs zum Cannabis-Volksbegehren

21. Januar 2016 by Klaus Kohnen

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann begrüßt Entscheidung des Verfassungsgerichts zur Nichtzulassung des Cannabis-Volksbegehrens – Anliegen der Befürworter nicht nur formal, sondern auch inhaltlich falsch – „Wir bleiben bei unserer Linie ‚Null Toleranz gegen Drogen‘ „

Wir bleiben bei unserer bewährten Linie: Null Toleranz gegen Drogen. Es wäre völlig unverantwortlich, den Cannabis-Konsum freizugeben.“

Mit diesen Worten begrüßte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes, das Volksbegehren ‚Ja zur Legalisierung von Cannabis in Bayern‘ nicht zuzulassen. Herrmann sagte, das Gericht habe den Gesetzentwurf wegen fehlender Gesetzgebungskompetenz als unzulässig abgelehnt.

Nach meiner Überzeugung spricht aber auch inhaltlich nichts für die Freigabe von Cannabis“, so Herrmann.

„Weiche Drogen sind oft der Einstieg in den Drogensumpf. Gerade unsere Kinder und Jugendlichen wären gefährdet, in eine verhängnisvolle Suchtspirale zu geraten, sollte man Cannabis für den Konsum freigeben“, so Herrmann.

In Deutschland würden jährlich rund 1.000 Menschen an ihrer Drogensucht sterben. Dazu kämen unzählige gescheiterte Existenzen.

Wohin falsch verstandene Liberalität der Drogenbefürworter führen könne, zeigt nach den Worten Herrmanns die aktuelle Crystal-Problematik:

Nachdem in Tschechien 2010 der Crystal-Besitz zum Eigenverbrauch nicht mehr als Straftat, sondern nur noch als Ordnungswidrigkeit verfolgt wurde, schwappte eine regelrechte Crystal-Welle nach Bayern. Mit den Folgen der verfehlten Drogenpolitik Tschechiens kämpfen wir noch heute.“

Herrmann hält auch die Legalisierung von Cannabis in einigen Bundesstaaten der USA für einen fatalen Fehler. Auch dort zeige sich, dass der Konsum weicher Drogen vielfach der Einstieg in eine unheilvolle Drogenkarriere sei. Schon jetzt könne man in den USA beobachten, wie sich die Menschen auf exzessiven Cannabis-Parties mit der legalisierten Einstiegsdroge berauschen und zusätzlich mit Alkohol zudröhnen.

Der Weg in die Suchtspirale und zu härteren Drogen ist damit häufig vorgezeichnet – mit fatalen Folgen für Körper und Psyche gerade bei Jugendlichen.“

Herrmann kündigte an, dass die Bayerische Polizei selbst beim Besitz geringster Mengen Cannabis weiterhin Anzeige erstatten werde. Zwar könne die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen, wenn jemand mit einer äußerst geringen Menge an Cannabis zum Eigengebrauch erwischt wurde. Wer aber schon vorher mit Drogendelikten auffällig geworden ist, müsse trotzdem mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Deshalb stellen wir hier keinen Persilschein für geringe Mengen aus“, so der bayerische Innenminister.

StMI, Pressemitteilung v. 21.01.2016

Redaktioneller Hinweis: Zu weiteren Meldungen und Stellungnahmen im Kontext „Legalisierung von Cannabis in Bayern“ vgl. hier.

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Kategorie: BayVerfGH, Gesundheit/ Soziales, Im Fokus, Justiz/ Rechtspflege, Kardinalthemen, Polizei/ Sicherheit/ Ordnung, Rechtsprechung, Verwaltung Schlagwörter: BayVerfGH 66-IX-15, Drogen/Rauschgift/BtM, Handlungsfelder, Legalisierung von Cannabis in Bayern, Volksbegehren/Volksentscheid

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