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BBSR: Genügend Flächenpotenzial für die Windenergie an Land – Restriktive Abstandsregelungen für Windenergieanlagen können Ausbau stark bremsen

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Für die Nutzung der Windenergie an Land sind in Deutschland genügend Flächen vorhanden, um den Anteil der Windenergie am Energiemix in der Bundesrepublik deutlich zu steigern. Bis zu 8,6 Prozent der Landesfläche stehen für die Windenergie zur Verfügung. Das entspricht einer potenziell installierbaren Leistung von rund 610 Gigawatt. Größere Mindestabstände von Windrädern zu Wohnhäusern können den Ausbau der Windenergie jedoch stark bremsen. Das geht aus einer Studie des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) hervor.

Die Wissenschaftler haben mithilfe einer geodatenbasierten Analyse herausgearbeitet, welche Flächen sich in der Bundesrepublik prinzipiell für die Nutzung der Windenergie eignen. Neben naturschutzrechtlichen Vorgaben, der aktuellen Flächennutzung sowie natürlichen Standortfaktoren wie den Windverhältnissen und dem Relief berücksichtigt die Analyse den Einfluss von Festlegungen, welche die Länder in den Regionalplänen treffen.

Das größte theoretische Flächenpotenzial für die Windenergie hat der Auswertung zufolge Mecklenburg-Vorpommern. Dort sind bis zu 20 Prozent der Fläche theoretisch für die Windenergie nutzbar. In Sachsen-Anhalt Brandenburg, Hessen und Thüringen können mindestens zehn Prozent der Fläche genutzt werden. In den bevölkerungsreichen Bundesländern sind die Ausbaupotenziale aufgrund der dichten Besiedlung entsprechend geringer.

Die Wissenschaftler weisen in ihrer Analyse nach, dass große Mindestabstände von Windrädern zu Siedlungsflächen die theoretisch nutzbaren Flächen stark verringern können.

Bei einem Mindestabstand von 2000 Metern zu Siedlungsflächen würden 99 Prozent der Landesfläche nicht für Windenergieanlagen genutzt werden können“, sagt Studien-Autorin Brigitte Zaspel-Heisters.

„Festlegungen in den Regionalplänen können den Ausbaupfad ebenfalls stark einschränken.“

Damit die theoretisch nutzbaren Flächen auch bebaut werden können, empfiehlt die Studie eine flexible Fortschreibung der Regionalpläne.

Bisherige Studien hatten den Einfluss regionalplanerischer Festlegungen auf das Flächenpotenzial für die Windenergie an Land ausgeklammert. Die räumliche Planung ist gefordert, den Neubau auf geeignete Standorte zu lenken“, sagt Expertin Brigitte Zaspel-Heisters.

Ergebnisse der Studie hat das BBSR in seiner Fachzeitschrift „Informationen zur Raumentwicklung“ veröffentlicht. Die Beiträge in diesem Heft beleuchten die Ausbaukontroverse Windenergie aus unterschiedlichen Blickwinkeln. Neben rechtlichen Aspekten der Ausweisung von Raumordnungsgebieten für Windenergie stehen vor allem die Entwicklungen der vergangen Jahre hinsichtlich des Einsatzes landes- und regionalplanerischer Instrumente zur Steuerung des Windenergie-Ausbaus im Mittelpunkt.

Download der Analyse

  • http://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Veroeffentlichungen/IzR/2015/6/Inhalt/dl-leseprobe.pdf?__blob=publicationFile&v=1 (PDF, 1.7 MB)

Mehr zur Ausgabe 6/2015 der Informationen zur Raumentwicklung: Ausbaukontroverse Windenergie

BBSR, Pressemitteilung v. 22.01.2016

Redaktioneller Hinweis: Der Freistaat Bayern hat von der Möglichkeit, Mindestabstände von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung festzulegen, Gebrauch gemacht (sog. 10H-Regelung). Gegen diese Abstandsregelung sind Verfahren beim BayVerfGH rechtshängig.