Gesetzgebung

Staatskanzlei: Änderung des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes (BayLBG)

©pixelkorn - stock.adobe.com

Kultusminister Spaenle: „Gesetzentwurf als Chance, Ausbildung von Referendaren besser zu steuern – Kein Ausschluss von Bewerbungen“

Das Kabinett hat heute eine Änderung des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes gebilligt.

Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle: „Der Freistaat kann mit der Option zur Einführung von Zulassungsbeschränkungen den Vorbereitungsdienst für die angehenden Lehrkräfte bei Bedarf zeitlich besser steuern und so die Qualität der Ausbildung weiter erhöhen. Das gilt vor allem für die Schularten und für die Fächerkombinationen, in denen es einen großen Bewerberüberhang von Hochschulabsolventen gibt.“

Der für Bayern nun mögliche Weg ist in den meisten deutschen Ländern längst Praxis. Konkret: 13 Länder wenden vergleichbare Regelungen bereits seit geraumer Zeit an.

Bayern setzt“, dies betonte Minister Spaenle, „auch künftig den Anspruch der jungen Menschen auf Ausbildung und damit auch auf das 2. Staatsexamen konsequent um.“

Jeder Hochschulabsolvent und jede Hochschulabsolventin, die sich bei entsprechender Qualifikation in Bayern zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt anmelden, werden hier auch in Zukunft zugelassen. Der Freistaat hat allerdings mit Blick auf die Entwicklung der Bewerberzahlen der letzten Jahre in einzelnen Fächern und Schularten nach dem Gesetzentwurf nun die Möglichkeit zu regeln, dass nicht mehr alle Bewerberinnen und Bewerber unmittelbar nach dem Studium den Vorbereitungsdienst antreten können. Allerdings wird ihnen auch künftig garantiert, dass sie bis spätestens drei Jahren nach ihrer Bewerbung die 2. Ausbildungsphase beginnen können.

Das Gesetz sieht eine lange Übergangszeit vor: Eine Zulassungssteuerung zum Referendariat kann frühestens für Bewerberinnen und Bewerber eingeführt werden, die den Vorbereitungsdienst zum Schuljahr 2019/2020 beginnen.

Mit der Gesetzesänderung ist noch keine Entscheidung darüber getroffen, ob, wann und in welchem Umfang die Steuerung praktiziert wird. Diese Fragen werden mit Blick auf die weitere Entwicklung der Studierendenzahlen und den jeweiligen Bedarf bewertet werden“, betonte Minister Spaenle.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 26.01.2016

Redaktioneller Hinweis: Zur Änderung des BayLBG vgl. auch hier.