• Startseite
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Wissenschaftlicher Beirat
  • Für Autor/innen
  • Register

Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

Das Portal zum öffentlichen Recht und zur öffentlichen Verwaltung im Freistaat Bayern

  • Gesetzgebung
    • Bayern
    • Bund (Positionen des Freistaats)
    • Europa (Positionen des Freistaats)
  • Verwaltung
  • Rechtsprechung
    • Europa (EuGH, EGMR)
    • Bund (BVerfG, BVerwG, BAG, BFH, BGH, BSG)
    • BayVerfGH
    • BayVGH & VG
    • Sonstige
  • Rechtsentwicklung
    • Abgabenrecht
    • Ausländer-/ Asylrecht
    • Bau/ Boden/ Planung
    • Hochschulrecht
    • Kommunalrecht
    • Öffentlicher Dienst
    • Parlaments-/ Wahl-/ Parteienrecht
    • Polizei-/ Ordnungs-/ Wohnrecht
      • Brand-/ Katastrophenschutz/ Rettungsdienst
      • Gesundheit/ Hygiene/ Lebens-/ Arzneimittel
      • Lotterierecht
      • Personenordnungs-/ Datenschutzrecht
      • Polizei-/ Sicherheitsrecht
      • Verkehrsrecht
      • Wohnrecht (inkl. Wohngeldrecht)
    • Presse-/ Rundfunk-/ Medienrecht
    • Schulrecht
    • Sozial-/ Jugendschutz-/ Kindergartenrecht
    • Staats-/ Verfassungsrecht
    • Straßen- und Wegerecht
    • Umweltrecht
      • Abfallbeseitigungsrecht
      • Immissionsschutzrecht
      • Natur-/ Landschafts-/ Artenschutz
      • Wasserrecht
    • Wirtschafts-/ Wirtschaftsverwaltungsrecht
  • Im Fokus
    • Bauen/ Wohnen/ Verkehr
    • Bildung/ Forschung/ Kultur
      • Kultur/ Kirche/ Religion
      • Schulen
      • Universitäten/ Hochschulen
    • Justiz/ Rechtspflege
    • Kardinalthemen
      • Demografie/ Integration
      • Familie, Kinder & Jugend
      • Finanzen/ Abgaben/ Steuern
      • Gesundheit/ Soziales
      • Klima/ Natur/ Umwelt
    • Kommunales
    • Öffentlicher Dienst/ Behörden/ Bundeswehr
    • Personalien
    • Polizei/ Sicherheit/ Ordnung
    • Presse/ Rundfunk/ Medien
  • Blog
    • Landesanwaltschaft
    • Gesetzgebung
    • Rechtsprechung
    • Rezensionen
    • Varia
  • In eigener Sache

Staatskanzlei: Bayerische Staatsregierung richtet Forderungen zur Begrenzung des Flüchtlingszustroms an den Bund

26. Januar 2016 by Klaus Kohnen

Innenminister Joachim Herrmann „Kehrtwende der Bundesregierung in der Flüchtlingspolitik dringend erforderlich“ / Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback: „Schreiben dient Vorbereitung einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht“

Das Kabinett hat heute auf der Grundlage des verfassungsrechtlichen Gutachtens von Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio wesentliche Forderungen Bayerns an den Bund zur Begrenzung des Flüchtlingszustroms formal an die Bundesregierung gerichtet. Das entsprechende Schreiben des Ministerpräsidenten an die Bundeskanzlerin dient auch der rechtlichen Vorbereitung einer Klage Bayerns vor dem Bundesverfassungsgericht.

Innenminister Joachim Herrmann: „Eine Kehrtwende der Bundesregierung in der Flüchtlingspolitik ist dringend notwendig. Wenn es nicht gelingt, die Zahl der Flüchtlinge, die bis heute täglich nach Deutschland kommen, zu reduzieren, werden wir auch in diesem Jahr mit einer Million oder mehr Flüchtlingen rechnen müssen. Das stellt die Länder und Kommunen vor nicht mehr zu bewältigende Herausforderungen. Die Bemühungen des Bundes gegenzusteuern, haben bisher zu keinem nachhaltigen Erfolg geführt.

Verfassungsrechtlich verstößt der Bund gegen das Grundgesetz. Recht und Ordnung müssen bei Grenzschutz und Einreise unverzüglich wiederhergestellt werden.“

Justizminister Winfried Bausback ergänzte:

Das Rechtsgutachten, das Prof. Di Fabio vorgelegt hat, ist klar und eindeutig. Es ist deshalb folgerichtig und zur Vorbereitung einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht angezeigt, an den Bund heranzutreten und die unverzügliche Umsetzung konkreter Maßnahmen zur Begrenzung des Flüchtlingszustroms zu fordern.“

Das Schreiben formuliert angesichts der massiven Belastungen Bayerns folgende zentrale Forderungen der Staatsregierung zur Bewältigung der Flüchtlingskrise und fordert unverzüglich Abhilfe:

  • Auf europäischer Ebene: Durchsetzung einer wirksamen Sicherung von EU-Außengrenzen sowie einer effektiven und fairen Verteilung von Flüchtlingen.
  • Bis zu einer europäischen Lösung: effektive eigene Grenzkontrollen (mit v.a. vollständiger Registrierung) an allen Grenzübergängen.
  • Festlegung einer Obergrenze für die Aufnahme von Flüchtlingen von jährlich 200.000 Personen bezogen auf Deutschland.
  • Anwendung der im Grundgesetz verankerten Drittstaatenregelung (d.h. Zurückweisungen an der österreichischen Grenze).

Innenminister Herrmann und Justizminister Bausback betonten:

Wir erkennen die Bemühungen der Bundesregierung, eine europäische Lösung zu finden an. Die Situation hat sich allerdings so zugespitzt, dass wir nicht länger zuwarten können. Bayern braucht sofort wirksame Maßnahmen. Solange es keine gesamteuropäische Lösung einschließlich eines effektiven EU-Außengrenzschutzes und einer Verteilung von Flüchtlingen auf die Mitgliedstaaten gibt, sondern die Flüchtlinge nur nach Deutschland „durchgereicht“ werden, müssen nationale Schritte zur Begrenzung der Flüchtlingszahlen ergriffen werden. Der Bund steht hier in einer Rechtspflicht zum Handeln. Deutschland kann nicht grenzenlos Flüchtlinge aufnehmen.“

Das Schreiben des Ministerpräsidenten wird am kommenden Freitag, 29. Januar 2016, im Internet veröffentlicht.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 26.01.2016

Redaktionelle Hinweise

Zum Gutachten von Prof. Dr. Dr. Di Fabio vgl. hier.

Zu Beiträgen und Meldungen im Kontext „Verfassungsklage Bayern – Bund wegen Flüchtlingspolitik“ vgl. hier.

 

Ähnliche Beiträge

Kategorie: Bund (Positionen des Freistaats), Demografie/ Integration, Gesetzgebung, Im Fokus, Kardinalthemen, Kommunales, Polizei/ Sicherheit/ Ordnung, Verwaltung Schlagwörter: Anzeigen DemInt, Anzeigen genot, Ausweisung/Abschiebung, Grenzregime/Schleuser, Handlungsfelder, Verfassungsklage Bayern - Bund wegen Flüchtlingspolitik

Neueste redaktionelle (Gast-)Beiträge

Wohngeldrechtliche Streitigkeiten nach BVerwG gerichtskostenfrei

Wohngeldrechtliche Streitigkeiten nach BVerwG gerichtskostenfrei

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BVerwG, Urt. v. 23.04.2019 - 5 C 2.18 / Weitere Schlagworte: Angelegenheiten der Fürsorge von Oberlandesanwältin Beate Simmerlein, Landesanwaltschaft … Weiterlesen

Anordnung zur (amts-)ärztlichen Untersuchung im Zurruhesetzungsverfahren nach BVerwG nicht isoliert angreifbar

Anordnung zur (amts-)ärztlichen Untersuchung im Zurruhesetzungsverfahren nach BVerwG nicht isoliert angreifbar

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BVerwG, Beschl. v. 14.03.2019 - 2 VR 5.18 / Weitere Schlagworte: Dienstunfähigkeit; gesetzliche Vermutungsregel; Zurruhesetzungsverfahren; behördliche … Weiterlesen

Berechnung von 10 H bei Bebauungsplan – Nach BayVGH bereits auf Baugrenze abzustellen, nicht erst auf Wohngebäude

Berechnung von 10 H bei Bebauungsplan – Nach BayVGH bereits auf Baugrenze abzustellen, nicht erst auf Wohngebäude

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BayVGH, Urt. v. 30.04.2019 - 22 BV 18.842 / Landesrechtliche Normen: BayBO mitgeteilt von Oberlandesanwalt Dr. Magnus Riedl, Landesanwaltschaft Bayern … Weiterlesen

BayVGH instruktiv zum „Verbrauch“ eines Ausweisungsinteresses bzw. Ausweisungsgrundes

BayVGH instruktiv zum „Verbrauch“ eines Ausweisungsinteresses bzw. Ausweisungsgrundes

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BayVGH, Beschl. v. 14.03.2019 - 10 ZB 18.2388 / Weitere Schlagworte: (Ausdrücklicher oder konkludenter) Verzicht auf Ausweisungsgründe / zurechenbarer … Weiterlesen

Weitere (Gast-)Beiträge (vgl. auch Kategorie "Blog" im Menü oben)

Gesetzgebung Freistaat Bayern

Bayerischer Landtag: Nächstes Plenum (47.) 13. Mai 2020

BayRVR auf Twitter (@BayRVR)

Meine Tweets

Recherche nach Monaten

Recherche nach Datum

Januar 2016
M D M D F S S
 123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728293031
« Dez   Feb »

Copyright © 2021 · News Pro Theme on Genesis Framework · WordPress · Log in

Diese Webseite verwendet Cookies und Webanalyse-Tools. Wenn Sie durch dieses Internetangebot surfen, erklären Sie sich hiermit einverstanden. Weitere Informationen und Widerspruchsmöglichkeiten finden Sie in der Rubrik „Datenschutz“.OK