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BayVerfGH: Keine Pistensperrungen für Tourengeher im Skigebiet „Garmisch-Classic“

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Sachgebiet: Staats- und Verfassungsrecht (Verfassungsprozessrecht) / BayVerfGH Vf 106-VI-14 – Entscheidung vom 27.01.2016 / Leitsatzentscheidung

Leitsätze:

  1. Zum Gegenstand der Verfassungsbeschwerde bei einem mehrere Instanzen umfassenden Ausgangsverfahren.
  2. Wendet sich der Beschwerdeführer gegen das inhaltliche Ergebnis des fachgerichtlichen Ausgangsverfahrens, muss sich die Verfassungsbeschwerde (auch) gegen die im Instanzenzug letzte Entscheidung richten, der eine umfassende materielle Prüfung zugrunde liegt. Nur wenn die Verfassungsbeschwerde insoweit Erfolg hat, kann der Verfassungsgerichtshof auch eine vom Beschwerdeführer mit angegriffene Sachentscheidung überprüfen, die im Instanzenzug vorangegangen ist.
  3. Überprüfung eines verwaltungsgerichtlichen Berufungsurteils, durch das eine Verpflichtung des Freistaates Bayern, die Beseitigung von Pistensperrungen für Skitourengeher anzuordnen, bestätigt wurde, am Maßstab des Grundrechts auf rechtliches Gehör (Art. 91 Abs. 1 BV), des Grundrechts der Berufsausübungsfreiheit (Art. 101 BV) sowie des Eigentumsgrundrechts (Art. 103 Abs. 1 BV).