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BMJV: Webservice „www.rechtsprechung-im-internet.de“ geht online

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Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz stellt seit heute gemeinsam mit der juris GmbH den online-Service www.rechtsprechung-im-internet.de bereit.

Hierzu der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas:

Mit dem neuen Portal bieten wir allen Bürgerinnen und Bürgern erstmals eine bequeme und kostenlose Möglichkeit, aktuelle und grundlegende Gerichtsentscheidungen über ein zentrales Portal zu recherchieren. Abgerufen werden können zur Veröffentlichung ausgewählte Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, der obersten Gerichtshöfe des Bundes und des Bundespatentgerichts ab dem Jahr 2010. Der neue Webservice ergänzt das bereits von vielen Bürgerinnen und Bürgern genutzte Portal www.gesetze-im-internet.de und stellt damit einen weiteren wichtigen Beitrag zu Open Data für Rechtsinformationen dar. Die bereitgestellten Entscheidungen können für Zwecke jeglicher Art heruntergeladen und weiterverwendet werden.“

Die funktionale Ausgestaltung des Portals www.rechtsprechung-im-internet.de bietet den Nutzerinnen und Nutzern viele Vorzüge:

  • Die Entscheidungen werden grundsätzlich ungekürzt bereitgestellt. Nachgewiesen werden dabei neben bestimmten Basisinformationen wie dem Aktenzeichen oder dem Entscheidungsdatum auch die Leitsätze des Gerichts, die Rechtsnormen, die für den Inhalt der Entscheidung von Bedeutung waren, oder Informationen zu Entscheidungen der Vorinstanzen.
  • Bereits zum Start des neuen Service werden in der Datenbank ca. 32.000 Entscheidungen zur Verfügung stehen; jährlich werden ca. 6.000 weitere hinzukommen.
  • Der Datenbestand wird täglich aktualisiert.
  • Die Entscheidungen werden in verschiedenen Formaten (HTML, PDF und XML) angeboten.

BMJV, Pressemitteilung v. 27.01.2016

Redaktioneller Hinweis: Der Freistaat Bayern hatte die Datenbank BAYERN.RECHT kürzlich zur privaten und gewerblichen Nutzung freigegeben.