Den beiden Beschlüssen v. 28.01.2016 liegen Dringlichkeitsanträge zu der Frage zugrunde, ob der Freistaat Bayern gegen den Bund wegen der Flüchtlingspolitik Klage vor dem BVerfG erheben soll
- Für eine konstruktive Lösung der Flüchtlingskrise – Verfassungsklage als letztes Mittel einsetzen (CSU) [PDF]
- Grundgesetzverstoß beenden – Unverzüglich Klage beim Bundesverfassungsgericht einreichen (Freie Wähler) [PDF]
Zur Entwicklung (redaktionelle Beiträge und relevante Meldungen) im Kontext „Verfassungsklage Bayern – Bund wegen Flüchtlingspolitik“ vgl. hier.
Ass. iur. Klaus Kohnen