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Staatskanzlei: Zum Bundesrat am 29. Januar 2016

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Bundesratsminister Dr. Marcel Huber: „Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten effektives Mittel, um Zuzug aus asylfremden Gründen entgegenzuwirken / Sichere und rasche Identifizierung der Flüchtlinge entscheidender Beitrag für mehr innere Sicherheit / Kein europäisches Einlagensicherungssystem, Haftung deutscher Sparer für riskante Geschäftsmodelle ausländischer Banken absolut inakzeptabel“

Zur bayerischen Entschließung zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten (TOP 7)

Bayern will weitere Staaten als sichere Herkunftsstaaten einstufen lassen und stellt dazu auf der morgigen Sitzung des Bundesrates einen Entschließungsantrag vor. Bayerns Bundesratsminister Dr. Marcel Huber:

Der starke Rückgang der Asylbewerberzahlen aus dem Westbalkan macht deutlich, dass die Einstufung als sicherer Herkunftsstaat Wirkung zeigt. Wir wollen dieses Prinzip deshalb auf zusätzliche, insbesondere afrikanische und asiatische Staaten ausweiten. Denn damit ist von vorneherein klar: Wer aus rein wirtschaftlichen Motiven zu uns kommt, kann sich nicht auf unser Asylrecht berufen und wird wieder zurückgeschickt. Aussichtslose Asylverfahren können schneller abgeschlossen und damit dem Asylmissbrauch erfolgreich entgegengewirkt werden.“

Die Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten ist ein zusätzlicher Baustein, um die anhaltende dramatische Lage in der Flüchtlingskrise zu bewältigen. Huber verwies darauf, dass der kontinuierliche und massenhafte Zustrom von Asylbewerbern in der bisherigen Größenordnung dauerhaft nicht mehr zu verkraften ist und dringend spürbar zurückgeführt werden muss.

Huber: „Wir werden an der Festlegung einer Obergrenze nicht vorbeikommen. Mehr als 200.000 Flüchtlinge pro Jahr in Deutschland können wir nicht bewältigen.“

Die Staatsregierung fordert, die Prüfung der sicheren Herkunftsstaaten vor allem auf die Länder zu konzentrieren, aus denen die Zahl der Asylanträge vergleichsweise hoch, die Schutzquoten aber sehr gering oder sogar nahe Null sind. Dies betrifft Armenien, Algerien, Bangladesch, Benin, Gambia, Georgien, Indien, Mali, Mongolei, Nigeria, Republik Moldau und Ukraine.

Diese Herkunftsländer haben auch andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union bereits als sicher eingestuft. Darüber hinaus müssen wir auch über die Einbeziehung der nordafrikanischen Staaten Marokko und Tunesien sprechen“, so Huber.

Asylanträge von Bewerbern aus sicheren Herkunftsstaaten haben praktisch keinen Erfolg. In diesen Ländern wird kaum jemand politisch verfolgt, so dass die Asylverfahren binnen kurzer Zeit abgewickelt werden können. Für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten gilt zudem ein absolutes Beschäftigungsverbot. Sie sind verpflichtet, bis zum Abschluss ihres Asylverfahrens in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, in der vorrangig Sachleistungen zu gewähren sind.

[Red. Hinweise: Zu weiteren Meldungen im Kontext dieser konkreten Initiative vgl. hier. Allgemein zum Thema „sichere Herkunftsstaaten“ vgl. hier.]

Zum Datenaustauschverbesserungsgesetz ( TOP 2)

Die Staatsregierung begrüßt das Gesetz zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken.

Huber: „Das Gesetz war überfällig, um die Flüchtlingsströme zu steuern und zu geordneten Verfahren zurückzukehren. Dafür werden den Behörden nun die notwendigen Instrumente an die Hand gegeben. Gleichzeitig leisten wir einen entscheidenden Beitrag für mehr innere Sicherheit.“

Zukünftig soll jeder Asylsuchende jederzeit sicher und rasch identifiziert werden.

[Red. Hinweis: Zu weiteren Meldungen im Kontext „Datenaustauschverbesserungsgesetz“ vgl. hier.]

Die Ereignisse in Köln und anderen Städten haben die Staatsregierung zu einem weiteren konkreten Forderungskatalog veranlasst.

Huber: „Ausländische Straftäter und straffällige abgelehnte Asylbewerber müssen wir rasch abschieben. Dazu ist das Ausweisungsrecht zu verschärfen. Dabei stellen wir niemanden unter Generalverdacht. Der Rechtsstaat muss jedoch gegenüber Kriminellen umgehend und mit der gebotenen Härte reagieren. Wer unsere Werte nicht anerkennt und akzeptiert, der hat sein Gastrecht in Deutschland verwirkt und muss schnell unser Land verlassen.“

Deshalb ist es aus Sicht der Staatsregierung ausdrücklich zu begrüßen, dass der Bund schnell gehandelt und gestern ein Maßnahmenpaket zur erleichterten Ausweisung von Straftätern verabschiedet hat.

Das Sicherheitsgefühl der Bürger darf keinen Schaden nehmen“, so der Minister.

Der Beschluss des Bundeskabinetts geht nach Auffassung Hubers in die richtige Richtung, greift aber zu kurz:

Aus bayerischer Sicht darf es generell – unabhängig von der Art der begangenen Straftat – für Asylbewerber bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren keine Anerkennung als Flüchtling geben.“

Bei einer Verurteilung wegen bestimmter besonders schwerwiegender Straftaten soll es den Ausländerbehörden unter erleichterten Voraussetzungen möglich sein, die Straftäter sofort auszuweisen.

Das muss im Gesetz klar und praktisch vollziehbar festgelegt werden, etwa durch deutlichere Wertungen im Ausweisungsrecht.“

Zudem forderte Huber, dass der Aufenthaltstitel eines Ausländers bei Begehung schwerer Straftaten bereits unmittelbar kraft Gesetzes erlöschen müsse.

Bayern wird darauf dringen, dass diese Aspekte im weiteren Verfahren eingebracht werden“, erklärte Huber.

Zum EU-Vorschlag zur Schaffung eines europäischen Einlagensicherungssystems (TOP 24)

Bayern lehnt den EU-Vorschlag für ein europäisches Einlagensicherungssystem nachdrücklich ab.

Nach den Vorstellungen der EU-Kommission sollen deutsche Sparer für die nachlässige Finanzpolitik anderer Länder und riskante Geschäftsmodelle von deren Banken einstehen. Das ist absolut inakzeptabel. Die Bundesregierung muss diese Initiative in Brüssel stoppen“, erklärte Huber.

Eine Vergemeinschaftung der Einlagensicherung würde bedeuten, dass stabile und leistungsfähige Banken und ihre Sicherungsfonds für instabile Kreditinstitute haften müssten, die in der Vergangenheit hohe Verluste angehäuft haben.

Risiken werden damit nicht reduziert, sondern auf die soliden Institute umverteilt. Wer wie deutsche Sparkassen und Genossenschaftsbanken gut gewirtschaftet hat, müsste für die Schieflage anderer zahlen. Das bedeutet eine faktische Einstandspflicht für Einleger aus anderen Mitgliedstaaten. Letztlich werden damit sogar fehlerhafte Anreize für nachlässig handelnde Mitgliedstaaten geschaffen. Mit diesem Vorschlag trägt die EU weder zur Sicherheit der Spareinlagen noch zur Stabilität der Banken bei. Es darf keine Transferunion zu Lasten der deutschen Sparer geben“, so der Minister.

Bayerns Bundesratsminister wies darauf hin, dass es derzeit darum geht, die nationalen Ursachen effektiv zu bekämpfen:

Jeder Mitgliedstaat steht in der Pflicht, zunächst eigene Einlagensicherungssysteme zu etablieren und die Risiken im Bankensektor abzubauen. Die nationalen Fehlentscheidungen der Vergangenheit dürfen sich nicht wiederholen. Es ist absolut verfrüht, jetzt eine Vergemeinschaftung der Einlagensicherungssysteme in Europa voranzutreiben.“

[Red. Hinweis: Zu weiteren Meldungen im Kontext „Kapitalmarktunion, Bankenunion, Einlagensicherung“ vgl. hier.]

Staatskanzlei, Pressemitteilung v. 28.01.2016