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StMAS: Anpassung des Mindestlohns nicht ohne Abbau der Bürokratievorschriften

28. Januar 2016 by Klaus Kohnen

Bayerns Arbeitsministerin Emilia Müller erneuerte anlässlich der Diskussion um die Anpassung der Höhe des Mindestlohnes ihre Forderung nach einer deutlichen Entschlackung bei der Umsetzung.

Bevor wir uns Gedanken über die Mindestlohnhöhe machen, muss Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles endlich die Bürokratievorschriften reduzieren.“

Die Ministerin betonte, dass die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Bayern hervorragend seien:

In Bayern sind rund 7,3 Millionen Personen erwerbstätig. Innerhalb der letzten zehn Jahre wurden mehr als 900.000 Arbeitsplätze geschaffen und die Arbeitslosigkeit nahezu halbiert. 2015 war ein Rekordjahr für den bayerischen Arbeitsmarkt. Das ist die Grundlage für Wohlstand und Wachstum. Wir dürfen das nicht durch überzogene Bürokratie und Misstrauen gegenüber den Unternehmen aufs Spiel setzen.“

Für die Überprüfung der Mindestlohnhöhe ist eine Kommission eingesetzt worden. Diese prüft künftig alle zwei Jahre, ob der Mindestlohn der allgemeinen Einkommensentwicklung angepasst werden muss.

Eine Anpassung des Mindestlohns kommt frühestens zum 1. Januar 2017 in Betracht. Bis dahin brauchen wir eine praxisgerechte Ausgestaltung der Mindestlohnregelungen. Das habe ich wiederholt gegenüber Bundesarbeitsministerin Nahles zum Ausdruck gebracht. Jetzt ist es an ihr, die erforderlichen Anpassungen auf den Weg zu bringen“, so Müller abschließend.

StMAS, Pressemitteilung v. 28.01.2016

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Kategorie: Bund (Positionen des Freistaats), Gesetzgebung, Gesundheit/ Soziales, Im Fokus, Kardinalthemen, Verwaltung Schlagwörter: Mindestlohn, Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung (MiLoDokV), Mindestlohngesetz (MiLoG)

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