• Startseite
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Wissenschaftlicher Beirat
  • Für Autor/innen
  • Register

Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

Das Portal zum öffentlichen Recht und zur öffentlichen Verwaltung im Freistaat Bayern

  • Gesetzgebung
    • Bayern
    • Bund (Positionen des Freistaats)
    • Europa (Positionen des Freistaats)
  • Verwaltung
  • Rechtsprechung
    • Europa (EuGH, EGMR)
    • Bund (BVerfG, BVerwG, BAG, BFH, BGH, BSG)
    • BayVerfGH
    • BayVGH & VG
    • Sonstige
  • Rechtsentwicklung
    • Abgabenrecht
    • Ausländer-/ Asylrecht
    • Bau/ Boden/ Planung
    • Hochschulrecht
    • Kommunalrecht
    • Öffentlicher Dienst
    • Parlaments-/ Wahl-/ Parteienrecht
    • Polizei-/ Ordnungs-/ Wohnrecht
      • Brand-/ Katastrophenschutz/ Rettungsdienst
      • Gesundheit/ Hygiene/ Lebens-/ Arzneimittel
      • Lotterierecht
      • Personenordnungs-/ Datenschutzrecht
      • Polizei-/ Sicherheitsrecht
      • Verkehrsrecht
      • Wohnrecht (inkl. Wohngeldrecht)
    • Presse-/ Rundfunk-/ Medienrecht
    • Schulrecht
    • Sozial-/ Jugendschutz-/ Kindergartenrecht
    • Staats-/ Verfassungsrecht
    • Straßen- und Wegerecht
    • Umweltrecht
      • Abfallbeseitigungsrecht
      • Immissionsschutzrecht
      • Natur-/ Landschafts-/ Artenschutz
      • Wasserrecht
    • Wirtschafts-/ Wirtschaftsverwaltungsrecht
  • Im Fokus
    • Bauen/ Wohnen/ Verkehr
    • Bildung/ Forschung/ Kultur
      • Kultur/ Kirche/ Religion
      • Schulen
      • Universitäten/ Hochschulen
    • Justiz/ Rechtspflege
    • Kardinalthemen
      • Demografie/ Integration
      • Familie, Kinder & Jugend
      • Finanzen/ Abgaben/ Steuern
      • Gesundheit/ Soziales
      • Klima/ Natur/ Umwelt
    • Kommunales
    • Öffentlicher Dienst/ Behörden/ Bundeswehr
    • Personalien
    • Polizei/ Sicherheit/ Ordnung
    • Presse/ Rundfunk/ Medien
  • Blog
    • Landesanwaltschaft
    • Gesetzgebung
    • Rechtsprechung
    • Rezensionen
    • Varia
  • In eigener Sache

Staatskanzlei: „Bayern barrierefrei“ – Fortschrittsbericht und geplante Fortführung

2. Februar 2016 by Klaus Kohnen

Sozialministerin Emilia Müller: „Beachtliche Fortschritte und neue Herausforderungen – wir setzen „Bayern barrierefrei“ konsequent fort!“ / Neue Themenschwerpunkte von Kommunikation bis Gesundheit / Appell an Privatwirtschaft und gesamte Gesellschaft: „Barrierefreiheit muss in allen Lebensbereichen Selbstverständlichkeit werden“

Sozialministerin Emilia Müller hat in der heutigen Ministerratssitzung die bisherigen Fortschritte des Programms „Bayern barrierefrei“ und die geplante Fortführung vorgestellt.

Die Ministerin erklärte: „Bayern barrierefrei 2023 – das ist unser großes Ziel, das wir mit allem Nachdruck verfolgen und erreichen werden. In den vergangenen zwei Jahren haben wir bereits deutliche Fortschritte erzielt, schwerpunktmäßig in der Mobilität, in der Bildung und beim Abbau von Barrieren in staatlichen Gebäuden. Das wollen wir intensiv fortführen, zugleich aber auch drei neue Kerngebiete aufnehmen. In den nächsten Jahren werden Information und Kommunikation, Fortbildung und Gesundheit im Mittelpunkt unserer Bemühungen stehen.“

Im Doppelhaushalt 2015/2016 stehen insgesamt rund 221 Millionen Euro für den Abbau von Barrieren bereit. Der Freistaat unterstützt damit den barrierefreien Ausbau von Bahnhöfen und Haltestellen (rund 25 Millionen Euro), die Neuanschaffung von Linienbussen mit Hublift oder Rampe (rund 60 Millionen Euro) oder die Beseitigung von Barrieren in staatlichen Gebäuden, die öffentlich zugänglich sind (69,5 Millionen Euro). 460 Baumaßnahmen werden noch in diesem Jahr abgeschlossen und eine Vielzahl von Barrieren in staatlichen Gebäuden verschwunden sein.

Um das Ziel eines barrierefreien Bayerns 2023 zu erreichen, werden die bisherigen Anstrengungen konsequent fortgesetzt und das bestehende Programm auf neue Handlungsfelder ausgeweitet. Einer der neuen Schwerpunkte ist der Bereich „Information und Kommunikation“. Dazu sollen z.B. die Verwaltungen die barrierefreien Online-Angebote und Verfahren weiter ausbauen.

Außerdem werden wir die Beschäftigten im staatlichen Bereich fortbilden und als wichtige Multiplikatoren noch mehr für das Thema Barrierefreiheit sensibilisieren“, so die Ministerin.

Das dritte neue Handlungsfeld steht unter der Überschrift „Gesundheit“ und soll unter anderem die Barrierefreiheit in stationären Einrichtungen der Pflege verbessern.

Sozialministerin Müller appellierte an die Privatwirtschaft und die gesamte Gesellschaft, sich noch stärker für die Barrierefreiheit zu engagieren.

Der Staat kann investieren und selbst tätig werden“, so die Ministerin, „aber es geht nicht ohne die Unterstützung aller Menschen in Bayern. Wir brauchen starke Partner, die Barrierefreiheit als Vorteil erkennen und mitmachen – seien es Kommunen oder die Privatwirtschaft. Es gilt: Barrierefreiheit muss in allen Lebensbereichen zur Selbstverständlichkeit werden.“

Deshalb wurde das Signet „Bayern barrierefrei – Wir sind dabei!“ entworfen. Es macht sichtbar, wer Barrierefreiheit in Bayern unterstützt und richtet sich vor allem an nichtstaatliche Organisationen.

Dabei ist zum Beispiel die Größe eines Unternehmens nicht entscheidend: von der großen FC Bayern AG bis zum kleinen Café in München – wir sind stolz auf jeden Partner, der sich sichtbar am Abbau von Barrieren beteiligt“, so Müller.

Von zentraler Bedeutung für ein barrierefreies Bayern ist der Wohnungsbau. Innen- und Bauminister Joachim Herrmann wurde beauftragt, über die Maßnahmen beim Wohnungsbau für mehr Barrierefreiheit in einer der nächsten Ministerratssitzungen gesondert zu berichten.

Ein Bayern ohne Barrieren ist für alle Menschen im Freistaat ein Gewinn an Lebensqualität – für Familien mit Kinderwagen genauso wie für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung“, betonte Ministerin Müller. „Wir werden unser Ziel ‚Bayern barrierefrei‘ hartnäckig weiterverfolgen!“

Das Sozialministerium unterstützt den Ausbau von Beratungsstellen, die Interessierte kostenlos mit Informationen versorgen. Um gezielt über das Thema Barrierefreiheit zu informieren, gibt es seit Ende November 2015 im Internet die zentrale Anlaufstelle www.barrierefrei.bayern.de. Das völlig neu gestaltete Portal der Bayerischen Staatsregierung ist eine Erlebniswelt, eine Beratungsstelle, ein Infocenter, ein Magazin, das Menschen mit und ohne Behinderung gleichermaßen anspricht.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 02.02.2016

Redaktioneller Hinweis: Die „Schlagzeile“ wurde redaktionell formuliert.

Ähnliche Beiträge

Kategorie: Bauen/ Wohnen/ Verkehr, Gesundheit/ Soziales, Im Fokus, Kardinalthemen, Kommunales, Öffentlicher Dienst/ Behörden/ Bundeswehr, Verwaltung

Neueste redaktionelle (Gast-)Beiträge

Wohngeldrechtliche Streitigkeiten nach BVerwG gerichtskostenfrei

Wohngeldrechtliche Streitigkeiten nach BVerwG gerichtskostenfrei

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BVerwG, Urt. v. 23.04.2019 - 5 C 2.18 / Weitere Schlagworte: Angelegenheiten der Fürsorge von Oberlandesanwältin Beate Simmerlein, Landesanwaltschaft … Weiterlesen

Anordnung zur (amts-)ärztlichen Untersuchung im Zurruhesetzungsverfahren nach BVerwG nicht isoliert angreifbar

Anordnung zur (amts-)ärztlichen Untersuchung im Zurruhesetzungsverfahren nach BVerwG nicht isoliert angreifbar

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BVerwG, Beschl. v. 14.03.2019 - 2 VR 5.18 / Weitere Schlagworte: Dienstunfähigkeit; gesetzliche Vermutungsregel; Zurruhesetzungsverfahren; behördliche … Weiterlesen

Berechnung von 10 H bei Bebauungsplan – Nach BayVGH bereits auf Baugrenze abzustellen, nicht erst auf Wohngebäude

Berechnung von 10 H bei Bebauungsplan – Nach BayVGH bereits auf Baugrenze abzustellen, nicht erst auf Wohngebäude

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BayVGH, Urt. v. 30.04.2019 - 22 BV 18.842 / Landesrechtliche Normen: BayBO mitgeteilt von Oberlandesanwalt Dr. Magnus Riedl, Landesanwaltschaft Bayern … Weiterlesen

BayVGH instruktiv zum „Verbrauch“ eines Ausweisungsinteresses bzw. Ausweisungsgrundes

BayVGH instruktiv zum „Verbrauch“ eines Ausweisungsinteresses bzw. Ausweisungsgrundes

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BayVGH, Beschl. v. 14.03.2019 - 10 ZB 18.2388 / Weitere Schlagworte: (Ausdrücklicher oder konkludenter) Verzicht auf Ausweisungsgründe / zurechenbarer … Weiterlesen

Weitere (Gast-)Beiträge (vgl. auch Kategorie "Blog" im Menü oben)

Gesetzgebung Freistaat Bayern

Bayerischer Landtag: Nächstes Plenum (47.) 13. Mai 2020

BayRVR auf Twitter (@BayRVR)

Meine Tweets

Recherche nach Monaten

Recherche nach Datum

Februar 2016
M D M D F S S
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
29  
« Jan   Mrz »

Copyright © 2021 · News Pro Theme on Genesis Framework · WordPress · Log in

Diese Webseite verwendet Cookies und Webanalyse-Tools. Wenn Sie durch dieses Internetangebot surfen, erklären Sie sich hiermit einverstanden. Weitere Informationen und Widerspruchsmöglichkeiten finden Sie in der Rubrik „Datenschutz“.OK