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Staatskanzlei: Innenminister Joachim Herrmann zieht erste Zwischenbilanz zur Wohnraumversorgung

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„Maßgebliche Impulse der Staatsregierung für mehr Wohnungsbau – Nachfrage steigt mit gewaltiger Dynamik“

Die Staatsregierung unternimmt alles, um den Wohnungsbau zu steigern. In seinem ersten Zwischenbericht zur Wohnraumversorgung nach Beschluss des „Wohnungspakts Bayern“ im Oktober 2015 wies Innenminister Joachim Herrmann darauf hin, dass die wohnungspolitischen Anstrengungen der Staatsregierung bereits erste Wirkungen zeigen und konsequent fortgeführt werden.

Herrmann: „Die seit Anfang des Jahrzehnts angespannte Versorgungslage mit Wohnraum hat sich durch die Zuwanderung erheblich zugespitzt. Die aktuelle Wohnungsbautätigkeit von privater oder öffentlicher Hand erreicht die erforderliche Größenordnung bei weitem nicht. Die Bayerische Staatsregierung setzt deswegen maßgeblich Impulse, um den Wohnungsbau in Bayern zu unterstützen und die Schaffung von neuem Wohnraum zu fördern. So haben wir mit den staatlichen und den von der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt zusätzlich bereitgestellten Mitteln für die Wohnraumförderung im Jahr 2015 mehr als 8.000 Wohnungen und Heimplätze gefördert, darunter 1.900 neue Mietwohnungen. Das sind 12,7 Prozent mehr als 2014.“

Mit dem im Oktober 2015 initiierten Wohnungspakt Bayern stellt die Staatsregierung bis zum Jahr 2019 rund 2,6 Milliarden Euro bereit. Dadurch sollen jedes Jahr 6.000 bis 7.000 Wohnungen, insgesamt also bis zu 28.000 neue staatliche bzw. staatlich geförderte Mietwohnplätze entstehen.

Herrmann plädierte in diesem Zusammenhang dafür, das staatliche Sofortprogramm, das mit 70 Millionen Euro für rund 3.300 Wohnplätze in vereinfachter Bauweise für anerkannte Flüchtlinge ausgestattet ist, auszudehnen: zum einen auf Maßnahmen an bestehenden staatlichen Gebäuden, zum anderen auf Grundstücke zum Beispiel der Kommunen.

Auch das Kommunale Wohnraumförderungsprogramm, die zweite Säule des Wohnungspakts Bayern, mit dem bis 2019 jährlich 150 Millionen Euro für die Förderung von etwa 1.500 Wohnungen vorgesehen sind, ist bereits angelaufen.

Mit dem Ausbau der staatlichen Wohnraumförderung, der dritten Säule des Wohnungspakts Bayern, soll die Wohnungsbautätigkeit der Wohnungsunternehmen angeschoben werden. Aktuell liegen Förderanfragen oder Anträge für den Bau von rund 3.100 Mietwohnungen und für die Modernisierung von rund 800 Mietwohnungen vor. Für die Förderung von Eigentumsmaßnahmen sind es rund 750 Anträge oder Anfragen.

Wie der Innenminister berichtete, bringen die beiden staatlichen Wohnungsbaubeteiligungsgesellschaften Stadibau und Siedlungswerk Nürnberg über das staatliche Sofortprogramm hinaus bis zum Jahr 2020 den Bau von jeweils bis zu weiteren 1.000 Wohnungen auf den Weg. Im Rahmen der Städtebauförderung werden Gemeinden dabei unterstützt, Leerstände im Ortskern für die dauerhafte Versorgung mit Wohnraum herzurichten. Derzeit werden in 57 Gemeinden rund 300 Wohneinheiten geschaffen, davon im Jahr 2016 bereits 180. Hinzu kommen rund 30 Wohneinheiten in Gebäuden auf ehemaligen Militärarealen.

Innenminister Herrmann fordert über die bereits erfolgten Erleichterungen im Vergaberecht des Bundes hinaus weitere Anstrengungen.

Herrmann: „Das größte Problem bei der schnellen Herstellung von Wohnraum ist derzeit die Bereitstellung von Bauland. Darüber waren sich bei unseren Wohnungsbaukonferenzen in allen Regierungsbezirken Bayerns alle Teilnehmer einig.“

Deshalb kündigte der Minister auch weitere Vereinfachungen im Bauplanungs- und Bauordnungsrecht an:

Wir prüfen derzeit weitere Initiativen mit dem Ziel, das Baurecht zu vereinfachen.“

Zur notwendigen Aktivierung privaten Kapitals in den preiswerten Wohnungsbau sind nach den Worten von Herrmann auch erleichterte Abschreibungsmöglichkeiten und eine weitere Aufstockung der Mittel des Bundes für die Wohnraumförderung dringend erforderlich.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 02.02.2016