Sachgebiet: Bau- und Bodenrecht / BayVGH 13 A 15.438 – Urteil vom 04.02.2016 / Leitsatzentscheidung
Leitsatz:
1. Bezüglich der nach § 12 Abs. 1 Satz 1 FlurbG für die Ermittlung der Beteiligten maßgebenden Eintragungen im Grundbuch gilt die Vermutung des § 891 BGB. Für den Verlauf der Grundstücksgrenzen ist nach § 30 FlurbG die Eintragung im Liegenschaftskataster maßgebend.
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