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BMI: 52.103 Asylbewerber im Januar 2016

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Im Januar 2016 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge insgesamt 52.103 Asylanträge gestellt. Dies bedeutet einen Anstieg von 108,1 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat Januar 2015.

Entschieden hat das Bundesamt im Januar 2016 über die Anträge von 49.384 Personen. Dies bedeutet einen Anstieg von 176,9 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat Januar 2015 (17.835 Entscheidungen). 31.160 Personen erhielten die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Flüchtlingskonvention (63,1 Prozent aller Asylentscheidungen).

Zudem erhielten 194 Personen (0,4 Prozent) subsidiären Schutz im Sinne der EU-Richtlinie 2011/95/EU. Bei 269 Personen (0,5 Prozent) wurden Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.

Die Zahl der tatsächlichen Einreisen von Asylsuchenden nach Deutschland lag auch im Januar 2016 deutlich höher, da die formale Asylantragstellung teilweise erst zeitlich verzögert möglich ist. So sind im EASY-System im Monat Januar 2016 bundesweit etwa 91.700 Zugänge von Asylsuchenden registriert worden. Das EASY-System ist eine IT-Anwendung zur Erstverteilung der Asylbegehrenden auf die Bundesländer. Bei den EASY-Zahlen sind Fehl- und Doppelerfassungen wegen der zu diesem Zeitpunkt noch fehlenden erkennungsdienstlichen Behandlung und der fehlenden Erfassung der persönlichen Daten nicht ausgeschlossen.

Die Zahlen im Einzelnen

I. Aktueller Monat

Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben 52.103 Personen im Januar 2016 einen förmlichen Asylantrag gestellt, davon 50.532 als Erstanträge und 1.571 als Folgeanträge. Damit ist die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem Vorjahresmonat um 27.061 Personen (+108,1 Prozent) und gegenüber dem Vormonat um 3.826 Personen (+7,9 Prozent) jeweils gestiegen.

Insgesamt 3.581 Anträge wurden von Staatsangehörigen der sechs Westbalkanstaaten Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien gestellt; das sind 6,9 Prozent aller in Deutschland gestellten Asylanträge.

Hauptherkunftsländer im Januar 2016 (auch im Vergleich zu den zwei vorangegangenen Monaten):

Zum Vergleich

 November 2015Dezember 2015Januar 2016
1.Syrien30.57325.35727.306
2.Irak4.4794.9546.636
3.Afghanistan4.9764.2374.949
4.Ungeklärt1.6183.3492.826
5.Albanien3.0441.8011.308
6.Iran9639141.087
7.Serbien1.362906910
8.Pakistan1.272688757
9.Eritrea1.259699637
10.Staatenlos724479599

Die Erst- und Folgeanträge bei den Hauptherkunftsländern im Januar 2016:

Asylanträgedavon:
ErstanträgeFolgeanträge
Gesamt52.10350.5321.571
davon:
Syrien27.30627.146160
Irak6.6366.56769
Afghanistan4.9494.91732
Ungeklärt2.8262.79927
Albanien1.3081.202106
Iran1.0871.06126
Serbien910473437
Pakistan75774413
Eritrea63762710
Staatenlos5995945

Die Zahl der Asylerstanträge im Januar 2016 (50.532) stieg damit gegenüber dem Vorjahresmonat (21.679) um 133,1 Prozent und gegenüber dem Vormonat (46.730) um 8,1 Prozent an. Hauptherkunftsländer waren Syrien, Irak und Afghanistan.

Die Zahl der Asylfolgeanträge im Januar 2016 (1.571) sank im Vergleich zum Vorjahresmonat (3.363) um – 53,3 Prozent und stieg gegenüber dem Vormonat (1.547) um 1,6 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Serbien, Syrien und Mazedonien.

Im Januar 2016 hat das Bundesamt über die Anträge von 49.348 Personen (Vorjahresmonat: 17.835, Vormonat: 43.227) entschieden. 31.160 Personen (63,1 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. November 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 157 Personen (0,3 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 31.003 Personen (62,8 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.

Im Januar 2016 erhielten 194 Personen (0,4 Prozent) nach § 4 des Asylverfahrensgesetzes subsidiären Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU.

Darüber hinaus hat das Bundesamt im Januar 2016 bei 269 Personen (0,5 Prozent) Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 13.175 Personen (26,7 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 4.586 Personen (9,3 Prozent).

Ende Januar 2016 lag die Zahl der noch nicht entschiedenen Anträge bei 371.754, davon 345.126 als Erstanträge und 26.628 als Folgeanträge (Vormonat: 364.664 anhängige Verfahren, davon 337.331 Erst- und 27.333 Folgeanträge; zum 31. Januar 2015 waren 178.250 Verfahren anhängig, davon 158.361 Erst- und 19.889 Folgeanträge).

II. Registrierte Zugänge im EASY-System

Im Januar 2016 wurden im EASY-System 91.671 Zugänge von Asylsuchenden registriert. Die Hauptherkunftsländer waren (auch im Vergleich zu den zwei vorangegangenen Monaten):

Zum Vergleich

November 2015Dezember 2015Januar 2016
Insgesamt206.101127.32091.671
  
1Syrien97.46344.52235.822
2Irak24.67828.31918.563
3Afghanistan44.84626.50618.099
4Iran10.0807.4644.203
5Marokko2.6902.8961.623

Weitere Informationen finden Sie unter www.bmi.bund.de sowie unter www.bamf.de.

BMI, Pressemitteilung v. 04.02.2016