Gesetzgebung

Landtag: Gesetzentwurf zur Änderung des UnschZG und des AGBGB – Beschlussempfehlung

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Am 04.02.2016 hat der federführende Ausschuss zu o.g. Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Unschädlichkeitszeugnisgesetzes (UnschZG) und des Gesetzes zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und anderer Gesetze (AGBGB) die Beschlussempfehlung mit Bericht vorgelegt (LT-Drs. 17/9931 v. 04.02.2016).

Er hat Zustimmung empfohlen mit der Maßgabe, dass als Zeitpunkt des Inkrafttretens der „1. März 2016“ festgesetzt wird.

Ass. iur. Klaus Kohnen

Redaktioneller Hinweis: Zum Gang und aktuellem Stand des Gesetzgebungsverfahrens inklusive der parlamentarischen Diksussionen vgl. hier (PDF, Vorgangsmappe des Landtags) und hier (ggls. inklusive Stellungnahmen).