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StMGP: Medizin-Signal für den ländlichen Raum – Huml übergibt 200. Förderbescheid

4. Februar 2016 by Klaus Kohnen

Bayerns Programm zum Erhalt einer möglichst wohnortnahen medizinischen Versorgung auf dem Land stößt weiter auf großen Zuspruch. Gesundheitsministerin Melanie Huml konnte am Donnerstag bereits den 200. Bescheid im Rahmen der Niederlassungsförderung für Ärzte und Psychotherapeuten übergeben. Huml besuchte aus diesem Anlass die Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie von Franziska Schwartz im unterfränkischen Bad Neustadt an der Saale. Der Zuschuss beträgt 20.000 Euro.

Die Ministerin betonte: „Kinder und Jugendliche nehmen immer häufiger psychotherapeutische und psychiatrische Hilfen in Anspruch. Deshalb ist es ein wichtiges Ziel, sowohl ärztlichen als auch psychotherapeutischen Nachwuchs für die Arbeit auf dem Land zu gewinnen. Das erspart den Betroffenen Wartezeiten oder lange Fahrtstrecken.“

Huml fügte hinzu: „Es ist eine tolle Sache, wenn sich eine junge Psychotherapeutin wie Frau Schwartz im ländlichen Raum niederlässt und für das Wohl der jungen Patientinnen und Patienten sorgt. Damit wird ein wertvoller Beitrag für ein zukunftsfähiges Bayern geleistet. Beeindruckend ist auch, dass wir jetzt insgesamt 200 Niederlassungen und Filialpraxen fördern – das ist ein wertvoller Beitrag für gleichwertige Lebensverhältnisse im ländlichen Raum. Und es ist ein großer Erfolg.“

Die Ministerin ergänzte: „Alle Menschen in Bayern sollen weiterhin Zugang zu einer guten medizinischen Versorgung haben – und zwar unabhängig von Wohnort und Geldbeutel. Jede neue Praxis ist dafür ein wichtiger Schritt.“

Huml unterstrich: „Bayern ist zwar in allen Landesteilen mit niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten grundsätzlich sehr gut versorgt. Das gilt auch für Unterfranken. Hier haben wir überwiegend Regelversorgung und häufig sogar Überversorgung. Aber wir müssen an die Zukunft denken. Und da gibt es schon heute ein Verteilungsproblem. Wir haben genug Ärzte und Psychotherapeuten, aber nicht überall dort, wo sie gebraucht werden.“

Für die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung im Freistaat ist zwar grundsätzlich die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) zuständig. Um gerade in ländlichen Regionen ausreichend Praxisnachfolger zu gewinnen, hat das Bayerische Gesundheitsministerium aber ein eigenes Förderprogramm aufgelegt. Im Doppelhaushalt 2015/2016 stehen dafür insgesamt 11,7 Millionen Euro zur Verfügung.

Im Rahmen des Programms unterstützt das Gesundheitsministerium unter anderem die Niederlassung von Haus- und Fachärzten mit bis zu 60.000 Euro. Psychotherapeuten können eine Förderung von bis zu 20.000 Euro erhalten. Voraussetzung dafür ist insbesondere, dass sich die Mediziner in Gemeinden mit nicht mehr als 20.000 Einwohnern niederlassen. Bei Kinder- und Jugendpsychiatern liegt die Grenze bei 40.000 Einwohnern. Zu dem Programm gehören auch die Vergabe von Stipendien an Medizinstudierende und die Förderung innovativer medizinischer Versorgungskonzepte.

Mehr Informationen zum Förderprogramm unter
http://www.aerzteportal.bayern.de/fachinformationen/foerderprogramm/niederlassung_hausaerzte-_aendl_raum.htm.

StMGP; Pressemitteilung v. 04.02.2016

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