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StMGP: Bayerns Gesundheitsministerium fördert Ausbildung ehrenamtlicher Kinderhospizbegleiter

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Huml will mehr Menschen für die Kinderhospizarbeit gewinnen / Tag der Kinderhospizarbeit am 10. Februar

Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml will mehr Menschen für die Betreuung von unheilbar kranken Kindern und deren Eltern gewinnen. Huml betonte am Dienstag anlässlich des bundesweiten Tags der Kinderhospizarbeit am 10. Februar:

Jährlich sterben in Bayern etwa 600 Kinder und Jugendliche an lebensverkürzenden Erkrankungen. Unsere Aufgabe ist es, diese Kinder und deren Familien auf ihrem Weg zu unterstützen.“

Die Ministerin fügte hinzu: „Hospizbegleiter sind die stillen Helden unserer Gesellschaft. Wer schwerstkranken und sterbenden Menschen beisteht, braucht ein ganz besonderes Einfühlungsvermögen und emotionale Stärke. Das gilt umso mehr, wenn es sich um schwerstkranke Kinder und Jugendliche handelt. Deshalb ein herzliches Dankeschön an alle, die sich dieser sensiblen Aufgabe ehrenamtlich annehmen!“

Huml unterstrich: „Kinderhospizbegleiter sind speziell geschult und ab dem Zeitpunkt der erschütternden Diagnose einer unheilbaren Krankheit für die Familien da. Dabei betreuen sie nicht nur die kleinen Patienten mit ihren besonderen Bedürfnissen, sondern auch deren Eltern und Geschwister. Sie leisten der ganzen Familie, deren Welt plötzlich aus den Fugen geraten ist, emotionalen Beistand.“

Die Ministerin erläuterte: „Wir haben in Bayern ein stationäres Kinderhospiz in Bad Grönenbach und 16 spezielle Kinderhospizdienste. Darüber hinaus sind bei zahlreichen Hospizdiensten für Erwachsene Kinderhospizhelfer tätig. Insgesamt engagieren sich in Bayern mehr als 6.500 Menschen ehrenamtlich in der Hospizarbeit.“

Für Huml ist die Hospiz- und Palliativarbeit die humane Antwort auf Forderungen nach Sterbehilfe, die zum Beispiel in den Niederlanden unter bestimmten Voraussetzungen auch bei Jugendlichen möglich ist.

Die Ministerin betonte: „Unheilbar kranke Kinder und deren Familien brauchen neben einer ganz besonders fachkundigen Unterstützung auch die Gewissheit, niemandem zur Last zu fallen. Das ist Kern einer Gesellschaft mit christlichen Werten.“

Ein wichtiger Schritt für die Verbesserung der Versorgung ist auch, dass im neuen Hospiz- und Palliativgesetz [red. Hinweis: zu Stellungnahmen im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens vgl. hier] eine eigene Rahmenvereinbarung für stationäre Hospize für Kinder und Jugendliche verpflichtend vorgeschrieben ist.

Huml unterstrich: „Dafür habe ich mich mit Nachdruck eingesetzt.“

Stationäre Kinderhospize dienen – im Gegensatz zum stationären Hospiz für Erwachsene – in erster Linie der Entlastung und Begleitung der ganzen Familie, wobei insbesondere auch Geschwisterkinder im Fokus stehen. Diesen speziellen Bedürfnissen soll jetzt umfassend Rechnung getragen werden.

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege stellt jährlich 350.000 Euro für die Förderung der ambulanten Hospizarbeit zur Verfügung. Davon fließen 100.000 Euro über die Bayerische Stiftung Hospiz an die ehrenamtlich Tätigen in der ambulanten Hospizarbeit. Mit dem Geld wird unter anderem die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Kinderhospizbegleitern finanziert.

StMGP, Pressemitteilung v. 09.02.2016