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BayVGH: Reisedokumente für subsidiär Schutzberechtigte

Sachgebiet: Ausländer- und Asylrecht / BayVGH, Beschl. v. 10.02.2016 – 19 ZB 14.2708

Leitsatz:

Auf Grund Art. 25 RL 2011/95/EU können subsidiär Schutzberechtigte, die keinen nationalen Pass erhalten können, ein Reisedokument unter den selben Voraussetzungen beanspruchen wie anerkannte Flüchtlinge einen Reiseausweis.