Sachgebiet: Steuerrecht (Sozialrecht) / BFH XI R 26/13 – Urteil vom 10.02.2016 / Leitsatzentscheidung
Leitsatz:
Eine Landesärztekammer ist als juristische Person des öffentlichen Rechts im Rahmen der sog. „externen Qualitätssicherung Krankenhaus“ nicht unternehmerisch tätig, wenn sie insoweit auf öffentlich-rechtlicher Grundlage handelt und ihre Behandlung als Nichtunternehmerin nicht zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führen würde.