Sachgebiet: Bau- und Bodenrecht / BVerwG 4 B 1.16 – Beschluss vom 11.02.2016 / Leitsatzentscheidung
Leitsatz:
Ein Straßenausbaubeitragsbescheid bindet die Baugenehmigungsbehörde nicht bei der Beurteilung, ob es sich bei dem Baugrundstück um Bauland handelt.