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StMAS: Arbeitsmarktfonds – Gefördert werden nun auch Qualifizierungsmaßnahmen für Flüchtlinge / Antragsfrist läuft

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Bayerns Arbeitsministerin Emilia Müller gab heute den Startschuss für die neue Auswahlrunde aus dem bayerischen Arbeitsmarktfonds. Gefördert werden nun auch Qualifizierungsmaßnahmen für Flüchtlinge.

Seit nunmehr 20 Jahren fördern wir mit dem bayerischen Arbeitsmarktfonds innovative Qualifizierungsmaßnahmen für besonders Benachteiligte. Um der enormen Integrationsaufgabe gerecht zu werden, haben wir auch Maßnahmen speziell zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen in den Förderkatalog aufgenommen. Alle interessierten Bildungsträger können ab sofort einen Antrag für die diesjährige Auswahlrunde stellen.“

Die Ministerin hob die gute Ausgangssituation im Freistaat hervor.

Bayerns Arbeitsmarkt ist robust. Die Zahl der Erwerbstätigen ist in Bayern im vergangenen Jahr auf einen historischen Wert von über 7,2 Millionen gestiegen. Unser Augenmerk gilt jetzt vor allem denjenigen, die bisher noch nicht von der guten Ausgangslage profitieren konnten. Der Arbeitsmarktfonds ist dabei ein wichtiges Instrument“, so Müller weiter.

Mit dem Arbeitsmarktfonds unterstützt das bayerische Arbeitsministerium die Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen, Älteren, Jugendlichen mit Vermittlungshemmnissen und Frauen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien sowie von Geringqualifizierten. Maßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt von Migranten und Flüchtlingen werden ebenfalls gefördert. Alle Maßnahmen sollen innovative Ansätze zur passgenauen Qualifizierung, ganzheitlichen Betreuung und eine an den Bedürfnissen der Betroffenen orientierte Beratung und Begleitung bieten. Im vergangenen Jahr wurden so 23 Maßnahmen mit insgesamt rund 3,7 Millionen Euro gefördert.

Der nun veröffentlichte Förderleitfaden gibt den Startschuss für die 26. Auswahlrunde. Anträge auf eine Förderung können bis zum 15. April 2016 beim Bayerischen Arbeitsministerium gestellt werden. Über die Anträge wird die Arbeitsgruppe Arbeitsmarktfonds, die aus Vertretern der Wirtschaft, den Kammern, den Gewerkschaften, der Bundesagentur für Arbeit und der Staatsregierung besteht, am 28. Juni 2016 entscheiden. Nähere Informationen zum Antragsverfahren, der aktuelle Förderleitfaden sowie weitere Details zu den Jobbegleitern und den Ausbildungsakquisiteuren sind ab sofort abrufbar unter www.sozialministerium.bayern.de/arbeit/fonds.

StMAS, Pressemitteilung v. 11.02.2016