Sachgebiet: Recht des öffentlichen Dienstes / BayVGH 14 BV 14.1943 – Urteil v. 12.02.2016 / Leitsatzentscheidung
Leitsatz:
Der in § 22 Abs. 2 Nr. 3 BBhV enthaltene weitgehende Ausschluss der Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel ist nicht wegen Verstoßes gegen die verfassungsrechtliche Fürsorgepflicht unwirksam. Die in § 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BBhV (i. d. F. vom 8.9.2012, die der heutigen Fassung entspricht) enthaltene Härtefallregelung genügt den Anforderungen der verfassungsrechtlichen Fürsorgepflicht.