Gesetzgebung

Staatskanzlei: Staatsregierung leitet Bayerischem Landtag Novelle des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes zu (BayVSG)

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Innenminister Joachim Herrmann: „Gesetz verbessert die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden, regelt konkreten Rahmen für Einsatz von V- Leuten und Zugriff auf Vorratsdaten auch für Verfassungsschutz“

Das Kabinett hat heute auf Vorschlag von Innenminister Joachim Herrmann den Entwurf für die Novellierung des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes beschlossen. Die Verbandsanhörung ist bereits erfolgt. Der Entwurf geht nun an den Bayerischen Landtag zur parlamentarischen Beratung.

Innenminister Herrmann: „Die terroristischen Anschläge und Anschlagsversuche der letzten Monate haben leider nur allzu deutlich gezeigt, dass wir eine wehrhafte Demokratie brauchen. Dem Verfassungsschutz muss ein effizientes und zugleich rechtssicheres Instrumentarium zur Verfügung stehen. Mit der Novelle des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes stellen wir hierfür die richtigen Weichen.“

Zu den zentralen Änderungen gehören eine enge Zusammenarbeit des Verfassungsschutzes mit Polizei- und Sicherheitsbehörden, klare gesetzliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von V-Leuten und eine stärkere Harmonisierung der Vorschriften mit Bundesrecht. Neu ist vor allem die Befugnis des Bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz, künftig auf die Daten der sogenannten Vorratsdatenspeicherung zuzugreifen.

Herrmann: „Es kann nicht sein, dass unsere Nachrichtendienste weniger erfahren dürfen als Polizei und Strafverfolgungsbehörden. Die vom Bundestag geschaffenen gesetzlichen Grundlagen eröffnen diese Möglichkeit jetzt auch für den Verfassungsschutz. Bayern ist das erste Bundesland, das die Vorratsdatenspeicherung für den Verfassungsschutz einführt. Wir setzen damit ein klares politisches Signal und fordern, dass auch der Bund und die anderen Länder diesem Beispiel folgen.“

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 16.02.2016

Redaktionelle Hinweise

Am 15.12.2015 hatte der Ministerrat den Gesetzentwurf zur Verbändeanhörung beschlossen (vgl. die diesbezügliche Meldung, die weitere Links zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen enthält, z.B. zum Urteil des BVerfG zum Antiterrordateigesetz oder zu dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten.

Zu aktuellen Entwicklungen sowie zur schnellen Recherche im Kontext „Polizei, Sicherheit und Ordnung – Rechtsrahmen/ Handlungsfelder/ Ermittlungsmethoden“ vgl. auch das entsprechende Dossier.