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Bayerischer Städtetag: Bayerns Kommunen können Integration – Maly: Es darf nicht zur kalten Kommunalisierung der Integrationskosten kommen

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Jenseits aller aktuellen Debatten um die Aufnahme von Flüchtlingen und Asylbewerbern bleibt laut dem Vorsitzenden des Bayerischen Städtetags, Nürnbergs Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly, eine Herausforderung zentral:

Die Menschen, die zu uns gekommen sind und länger bleiben, müssen integriert werden. Dies ist eine anspruchsvolle Aufgabe für uns alle: Integration verlangt Anstrengungen von den Menschen, die sich in unsere Gesellschaft mit unseren bewährten Freiheitsrechten, unseren Werten von Demokratie, Religionsfreiheit und Gleichberechtigung einfügen. Und: Integration ist anstrengend für die aufnehmende Gesellschaft.“

Die Kommunen sind stets konstruktive und verlässliche Partner, um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu schultern. Ohne den kommunalen Einsatz wären die Herausforderungen der letzten Monate bei der Aufnahme von Menschen nicht zu meistern gewesen.

Maly: „Ohne den kommunalen Pragmatismus und die Improvisation von Kommunalverwaltungen, von Freiwilligen und Ehrenamtlichen hätten Flüchtlinge und Asylbewerber nicht so schnell Schutz und Hilfe bekommen.“

Die Europäische Union und der Bund müssen Perspektiven zur baldigen Reduzierung der Zuwanderung aufzeigen. Die Möglichkeiten der Kommunen sind begrenzt, sie sind an vielen Orten in Bayern nahezu überschritten.

Maly: „Neben den Problemen bei der Erstaufnahme müssen wir die langfristige Integration in den Blick nehmen, denn das entscheidet über das Zusammenleben in unseren Städten. Wir müssen die aufnehmende Bürgerschaft mit der gleichen Aufmerksamkeit und Zuneigung behandeln wie die Flüchtlinge. Bei allen Schritten zur Integration – Wohnen, Kinderbetreuung, Schule, Berufsbildung – dürfen keine Konkurrenzen zwischen Einheimischen und Flüchtlingen wachsen.“

Maly: „Bayerns Kommunen können Integration, aber das funktioniert nicht zum Nulltarif. Kommunen erbringen vielfältige Leistungen, die sich kurz- und langfristig in ihren Haushalten niederschlagen. Die Kommunen dürfen nicht auf den Integrationskosten sitzen bleiben – es darf nicht zur kalten Kommunalisierung der Integrationskosten kommen.“

Der Dialog der Bundeskanzlerin und des bayerischen Ministerpräsidenten mit Kommunalpolitikern ist hilfreich – nun geht es darum, die finanzielle Mehrbelastung der Kommunen zu erfassen und eine aufgabenbezogene Entlastung zu erreichen. Städte und Gemeinden schaffen zusätzliche Personalstellen und müssen weitere planen, um die soziale Betreuung sicherzustellen und die ordnungsgemäße Verwaltung zu gewährleisten. Die Kommunen stehen zu ihrer Verantwortung, sie sind finanziell in Vorleistung gegangen.

Maly: „Kommunen helfen, um das gesamtgesellschaftliche Problem der Zuwanderung und der Integration von Asylbewerbern und Flüchtlingen zu lösen. Das klappt nur, wenn auch Bund und Land zu ihrer finanziellen Verantwortung stehen. Es macht Stadtkämmerer stutzig, wenn sich der bayerische Finanzminister mit Festakt für ,10 Jahre ausgeglichener Haushalt‘ feiert, während Städte und Gemeinden wieder in die Neuverschuldung gehen müssen. Bund und Land müssen die Kosten erstatten, die bei Kommunen für Asyl, Flüchtlinge und Integration anfallen.“

Für Kinder und Jugendliche sind Kitas und Schulen die erste Integrationsinstanz. Kommunen müssen zur Schaffung von zusätzlichen Kindertagesplätzen mehr Mittel erhalten; bei den Schulen ist der Freistaat zusammen mit den Kommunen gefordert. Es entstehen Kosten für Jugendsozialarbeit, Schulsozialarbeit, Sprachkurse, Integrationsangebote und Berufsbildung – alles das kostet Geld für die Kommunen und bedeutet einen zusätzlichen Personalaufwand in Kindertagesstätten, Schulen, Jugendämtern und Sozialämtern.

Maly: „Personalkosten für Jobcenter, Kosten der Unterkunft und Hartz IV-Leistungen für anerkannte Flüchtlinge und Asylbewerber schlagen auf die kommunalen Kassen durch. Der Bund muss die Kommunen entlasten, sonst drohen langfristige Risiken für kommunale Haushalte. Integrationskosten dürfen nicht kommunalisiert werden – etwa die Grundsicherung für Arbeitsuchende und die Kosten der Unterkunft.“

Der Freistaat ist bislang nicht bereit, die Jugendhilfekosten für junge Volljährige zu übernehmen, die als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach Bayern gekommen sind. Der Freistaat ist bislang auch nicht bereit, die gesamten Verwaltungskosten entsprechend der Belastungen zu erstatten.

Maly: „Bei der Betreuung von unbegleiteten jungen Flüchtlingen dürfen die Kommunen nicht auf den Kosten sitzen bleiben.“

Maly erwähnt einen weiteren Aspekt:

„Ohne das Engagement von Freiwilligen und Ehrenamtlichen hätte das Land die Herausforderungen nicht bewältigt. Ehrenamtliches Engagement benötigt Anleitung und Koordination, hier sind die Kommunen in Vorleistung getreten: Nun ist die Unterstützung der Kommunen durch den Freistaat und die Weiterleitung von Bundesmitteln nötig, um die Angebote aufrecht zu erhalten.“

Bayerischer Städtetag, Pressemitteilung v. 18.02.2016