Gesetzgebung

Landtag: Verfassungsausschuss gibt grünes Licht zu Feiertag am 31. Oktober 2017

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Berufstätige in Bayern dürfen sich im nächsten Jahr auf einen zusätzlichen Feiertag freuen: Der federführende Verfassungsausschuss stimmte einstimmig für den Gesetzentwurf der Staatsregierung, wonach der 31. Oktober 2017 als gesetzlicher Feiertag begangen werden soll. An dem Tag jährt sich zum 500. Mal der Gedenktag der Reformation. Beratungen zu dem Gesetzentwurf stehen auch im Innen- und Wirtschaftsausschuss noch auf der Tagesordnung – erst danach kann der Feiertag in der Vollversammlung des Landtags beschlossen werden. Eine breite Zustimmung gilt allerdings als sicher.

Der Reformationstag bzw. das Reformationsfest wird von evangelischen Christen am 31. Oktober im Gedenken an die Reformation der Kirche durch Martin Luther gefeiert. Laut Überlieferung veröffentlichte der Mönch und Theologieprofessor an diesem Tag seine berühmten 95 Thesen zu Ablass und Buße an der Tür der Schlosskirche zu Wittenberg und löste damit eine Erneuerungsbewegung in der Kirche aus.

Mit dem Feiertag soll an die große Bedeutung der Reformation für unser Land und unsere Kultur erinnert werden“, heißt es in der Vorlage zum Gesetzentwurf.

Dem schlossen sich alle Mitglieder des Verfassungsausschusses an und billigten einstimmig die geplante Änderung des Feiertagsgesetzes.

Mehrheitlich abgelehnt wurde hingegeben ein Änderungsantrag der Fraktion FREIE WÄHLER, wonach der Reformationstag am 31. Oktober nicht nur einmalig, sondern wie in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, alljährlich als gesetzlicher Feiertag begangen werden soll. Abgeordnete von SPD und Bündnis 90/Die Grünen argumentierten, dass die Wiedereinführung des Buß- und Bettags als Feiertag hier naheliegender sei. 1995 war der Buß- und Bettag als gesetzlicher Feiertag gestrichen worden, um die Mehrbelastung durch die damals neu eingeführte Pflegeversicherung ausgleichen zu können.

Bayerischer Landtag, Aktuelles – Sitzungen – Aus den Ausschüssen v. 18.02.2016 (von Katja Helmö)

Redaktioneller Hinweis

Der BayRVR-Wochenspiegel enthält jeweils eine Übersicht zu laufenden Gesetzgebungsverfahren im Freistaat (wesentliche Regelungen, aktueller Stand des Verfahrens, ggfls. Stellungnahmen), so auch zu der vorliegend thematisierten Änderung des Feiertagsgesetzes (FTG) zum 500. Reformationstag.