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StMJ: TTIP und der Investitionsschutz – Podiumsdiskussion in Brüssel

18. Februar 2016 by Klaus Kohnen

Bayerns Justizminister Bausback: „Chancen der Liberalisierung nutzen, europäische und bayerische Standards dabei aber nicht über Bord werfen“

Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback hat heute bei einer Podiumsdiskussion in der Bayerischen Vertretung in Brüssel zum Thema „TTIP und der Investitionsschutz – Erwartungen an einen modernen Streitbeilegungsmechanismus“ betont, dass die Bayerische Staatsregierung sich für einen erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen über das transatlantische Freihandelsabkommen einsetzt.

TTIP bietet viele politische und wirtschaftliche Chancen – nicht zuletzt für den Freistaat Bayern, denn unser wirtschaftlicher Erfolg beruht auf einer starken und konkurrenzfähigen Exportindustrie“, so Bausback.

„Aber: Bayern will kein Abkommen auf Biegen und Brechen. Wir wollen ein ausgewogenes Abkommen, das innerhalb unserer politischen und gesellschaftlichen Leitplanken liegt. Wir wollen die Chancen der Liberalisierung nutzen, ohne dabei aber unsere europäischen, aber auch bayerischen Produktstandards und Vorstellungen über Bord werfen zu müssen!“

Mit Blick auf den in TTIP vorgesehenen, in der Öffentlichkeit stark umstrittenen Investitionsschutz hob Bausback hervor:

Ich bin nicht per se gegen spezielle Regelungen zum Investitionsschutz und zur Investor-Staat-Streitbeilegung in TTIP, auch wenn ich sie freilich aus deutscher Sicht nicht für erforderlich erachte. Akzeptabel ist aber nur ein modernes und ambitioniertes Investitionsschutzabkommen, das die Schwächen bisheriger Abkommen beseitigt und das staatliche Regelungsrecht nicht beeinträchtigt.“

Die Reformvorschläge der Kommission, die insbesondere die Einrichtung einer ständigen internationalen Investitionsgerichtsbarkeit, welche die bisherigen Schiedsverfahren ablösen soll, vorsehen, bezeichnete Bausback dabei als Schritt in die richtige Richtung:

Erfreulich finde ich vor allem die erhöhte Transparenz der Streitverfahren, strenge Auswahlkriterien für die Richter sowie die Schaffung einer Berufungsmöglichkeit.“

An einigen Stellen sieht der bayerische Justizminister aber noch Verbesserungsbedarf:

Mit der Einrichtung einer ständigen Investitionsgerichtsbarkeit sind erhebliche Kosten verbunden. Diese dürfen nicht allein den Staaten aufgebürdet werden.“

Auch die Investoren als Streitparteien müssten an den Kosten angemessen beteiligt werden.

Ferner wünsche ich mir zum Beispiel einen ambitionierteren Verhaltenskodex für die Richter, insbesondere was deren Weisungsfreiheit sowie etwaige frühere Tätigkeiten als Rechtsbeistand für eine Streitpartei angeht“, so Bausback abschließend.

StMJ, Pressemitteilung v. 18.02.2016

Redaktioneller Hinweis: Zu weiteren Meldungen im Kontext „TTIP“ vgl. hier.

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