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StMAS: Welttag der sozialen Gerechtigkeit – Sozialstaatssekretär Hintersberger: „Soziale Gerechtigkeit ist Kern unseres gesellschaftlichen Zusammenhalts“

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Anlässlich des morgigen Welttags der sozialen Gerechtigkeit erklärte Bayerns Sozialstaatssekretär Johannes Hintersberger heute in München:

Kern unserer Werteordnung ist, dass wir allen Menschen in Bayern ein selbst bestimmtes Leben in Würde und Selbstachtung und die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen. Unsere solidarische Leistungsgesellschaft setzt dabei auf das Prinzip der eigenen Anstrengung. Sie lässt aber auch niemanden im Regen stehen. Zur sozialen Gerechtigkeit gehört deshalb auch die Unterstützung von Hilfebedürftigen. Dies gilt sowohl für die einheimische Bevölkerung als auch für Zuwanderer. Denn soziale Gerechtigkeit ist der Kern des gesellschaftlichen Zusammenhalts.“

2015 kamen fast 1,1 Millionen Asylbewerber nach Deutschland.

Viele Ehrenamtliche haben die Menschen in Empfang genommen und sich um ihre Bedürfnisse gekümmert. Auch diese Solidarität mit Hilfebedürftigen ist eine Form der sozialen Gerechtigkeit. Um sie nicht zu gefährden, müssen wir die Zuwanderung begrenzen. Außerdem müssen sich die bei uns bleibenden Menschen gut in unsere Gesellschaft integrieren. Dabei unterstützen wir sie nachhaltig“, so der Staatssekretär.

Und weiter: „Soziale Gerechtigkeit heißt aber zugleich, die Sorgen und Ängste der einheimischen Bevölkerung ernst zu nehmen. Daher haben wir bei all unseren Maßnahmen der Zuwanderung und der Integration auch immer unsere einheimische Bevölkerung und deren Interessen im Blick. Denn Eines ist klar: Im Sinne der sozialen Gerechtigkeit darf und wird es keine alleinige Besserstellung von Flüchtlingen geben. Deshalb bleiben unsere bisherigen Maßnahmen für alle anderen ungekürzt und zusätzliche Maßnahmen kommen der gesamten Bevölkerung zugute, wie zum Beispiel der soziale Wohnungsbau oder zusätzliche Lehrkräfte an den Schulen. Nur so können wir auf Dauer die große Solidarität in der Gesellschaft erhalten und festigen.“

StMAS, Pressemitteilung v. 19.02.2016