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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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Sparkassenverband Bayern: Bayerische Wirtschaft lehnt Pläne für EU-Einlagensicherung ab

22. Februar 2016 by Klaus Kohnen

Eigenverantwortung statt Vergemeinschaftung von Risiken

Die Pläne der EU-Kommission für eine weitere Vereinheitlichung des Schutzes von Bankeinlagen in Europa stoßen in der bayerischen Wirtschaft auf Ablehnung. Die von Brüssel vorgeschlagene Vergemeinschaftung der Einlagensicherungssysteme bedrohe den bewährten Anlegerschutz in Deutschland und damit auch die bislang gut funktionierende Mittelstandsfinanzierung im Freistaat Bayern. Das machen die Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern, der Bayerische Industrie- und Handelskammertag, der Bayerische Bankenverband, der Sparkassenverband Bayern sowie der Genossenschaftsverband Bayern in einem gemeinsamen Positionspapier
deutlich.

Die Kammern und Verbände fordern die Bayerische Staatsregierung und die Bundesregierung deshalb dazu auf, sich weiterhin für die konsequente Umsetzung der bereits seit Mitte 2015 verbindlichen europäischen Einlagensicherungsrichtlinie einzusetzen. Sie beinhaltet einheitliche Standards für die nationalen Einlagensicherungssysteme, auf die sich die EU-Mitgliedsstaaten und das Europäische Parlament 2014 geeinigt hatten. Bislang haben jedoch lediglich 21 der 28 EU-Staaten eine nationale Einlagensicherung aufgebaut.

Vorrangiges Ziel muss es deshalb sein, die Einlagensicherungssysteme in allen EU- Mitgliedsstaaten ohne weitere Verzögerungen aufzubauen und mit finanziellen Mitteln zu füllen, so die bayerischen Wirtschaftsorganisationen in ihrem Positionspapier. Der Weg zu mehr Eigenverantwortung der EU-Mitgliedsländer, der Banken und ihrer Sicherungssysteme dürfe nicht verlassen werden.

  • Die Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern: Die sechs bayerischen Handwerkskammern haben sich zur Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern zusammengeschlossen, um ihre Interessen gegenüber Politik und Gesellschaft gemeinsam vertreten zu können. Die Arbeitsgemeinschaft kümmert sich somit um die Belange von rund 202.500 Handwerksbetrieben mit insgesamt 910.000 Beschäftigten und 71.000 Auszubildenden (Stand 31.12.2015).
  • Der Bayerische Industrie- und Handelskammertag e.V. (BIHK) ist der Dachverband der neun bayerischen IHKs.Der BIHK steht damit für alle 973.000 Unternehmen aus Industrie, Handel und Dienstleistungen im Freistaat.
  • Der Bayerische Bankenverband e.V. vertritt die Interessen von rund 80 in Bayern tätigen privaten Kreditinstituten. Dazu gehören Großbanken, Regional- und Spezialbanken, Pfandbriefbanken, Privatbankiers und die Niederlassungen ausländischer Banken. Die privaten Banken beschäftigen in Bayern etwa 28.000 Mitarbeiter.
  • Der Genossenschaftsverband Bayern e.V. (GVB) vereint unter seinem Dach 1.291 genossenschaftliche Unternehmen. Dazu zählen 273 Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie 1.018 ländliche und gewerbliche Unternehmen mit insgesamt 53.000 Beschäftigten und 2,9 Millionen Mitgliedern. Damit bilden die bayerischen Genossenschaften eine der größten mittelständischen Wirtschaftsorganisationen im Freistaat. (Stand: 31.12.2015)
  • Der Sparkassenverband Bayern (SVB) ist zentraler Dienstleister für die 71 bayerischen Sparkassen und deren Träger. Mit einer addierten Bilanzsumme von rund 193 Milliarden Euro betreiben die bayerischen Sparkassen in allen Teilen des Freistaates Bayern Finanzdienstleistungsgeschäfte mit Schwerpunkt Privatkunden und gewerblicher Mittelstand. Bayernweit sind bei den Sparkassen  42.470 Angestellte beschäftigt, davon  3.260 Auszubildende und Trainees (Stand 31.12.2015).

Sparkassenverband Bayern, Pressemitteilung v. 22.02.2016

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Kategorie: Allgemein, Europa (Positionen des Freistaats), Finanzen/ Abgaben/ Steuern, Gesetzgebung, Im Fokus, Kardinalthemen, Kommunales Schlagwörter: Europäische Einlagensicherung, Kapitalmarktunion, Sparkassenverband Bayern

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