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BayVGH: Das Fischereirecht nach Art. 1 Abs. 1 BayFiG gewährt gegenüber wasserwirtschaftlichen Veränderungen regelmäßig nur beschränkten Schutz

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Sachgebiet: Jagd-, Forst- und Fischereirecht (Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht) / BayVGH 8 CS 15.1096, Beschluss vom 23.02.2016 / Leitsatzentscheidung

Leitsatz:

  1. Das Fischereirecht nach Art. 1 Abs. 1 BayFiG gewährt gegenüber wasserwirtschaftlichen Veränderungen regelmäßig nur beschränkten Schutz. Es schützt nämlich nur vor solchen wasserwirtschaftlichen Maßnahmen, die einen schweren und unerträglichen Eingriff darstellen oder das Fischereirecht in seiner Substanz betreffen.

Redaktioneller Hinweis: Leitsätze werden so übernommen, wie sie zum Redaktionsschluss in der Datenbank Bayern.Recht ausgewiesen wurden (ggfls. auch mit Unstimmigkeiten, z.B. in der Nummerierung der Leitsätze).