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BVerwG: Zertifizierung im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr nach § 41 Abs. 1 Nr. 4 EEG 2009

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Sachgebiet: Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht (Energierecht) / BVerwG 8 C 3.15 – Urteil vom 24.02.2016 / Leitsatzentscheidung

Leitsätze:

  1. Dem Zertifizierungserfordernis gemäß § 41 Abs. 1 Nr. 4 EEG 2009 genügt jedes Zertifizierungsverfahren, das die in der Vorschrift normierten Mindestanforderungen – die Erhebung und Bewertung des Energieverbrauchs und der Einsparpotentiale – erfüllt und das im letzten abgelaufenen Geschäftsjahr vor der Antragstellung abgeschlossen wurde.
  2. Die Bescheinigung über die Erfüllung des Zertifizierungserfordernisses gemäß § 41 Abs. 2 Satz 2 EEG 2009 muss nicht im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr ausgestellt worden sein. Aus ihr muss aber gemäß § 41 Abs. 1 Nr. 4 EEG 2009 hervorgehen, dass und inwieweit die erforderlichen Zertifizierungsmaßnahmen im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr vorgenommen wurden. Dies setzt Angaben zum Zeitraum der Zertifizierung und damit auch zum Zeitpunkt ihres Abschlusses voraus.