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BGH: Als Forderungsbescheid bezeichnete Aufstellung rückständiger Sozialversicherungsbeiträge als vollstreckungsfähiger Verwaltungsakt

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Sachgebiet: Sozialrecht (Verfahrens- und Prozessrecht) / BGH V ZB 25/15 – Beschluss vom 25.02.2016 / Leitsatzentscheidung

Leitsatz:

Eine als Forderungsbescheid bezeichnete und mit einer Rechtsmittelbelehrung versehene Aufstellung rückständiger Sozialversicherungsbeiträge, mit der der Adressat zur Zahlung des Saldos aufgefordert wird, stellt einen Verwaltungsakt im Sinne von § 31 Satz 1 SGB X dar, der gemäß § 66 Abs. 4 Satz 1 SGB X nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung vollstreckt werden kann; das Vollstreckungsgericht darf nicht überprüfen, ob der Bescheid ausreichend begründet ist und ob er inhaltlich zutreffend ist (Abgrenzung zu BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2007, I ZB 19/07, MDR 2008, 712 f.).