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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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StMJ: Rechtsbildungsunterricht für Flüchtlinge und Asylbewerber

25. Februar 2016 by Klaus Kohnen

Erklärfilme zum Straf-, Familien- und Zivilrecht sind online / Bayerns Justizminister Bausback: „Wichtige Bausteine unseres Rechtsbildungsprojekts!“

Wer zu uns nach Deutschland kommt, hat Anspruch auf den Schutz des Rechtsstaates und gleichzeitig die Verpflichtung, unsere Regeln zu achten. Dabei ist es ganz wichtig, dass Menschen, die länger hier leben, unsere Regeln kennen und respektieren“, so Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback heute in München und gibt bekannt:

„Die zu unserem Projekt ‚Rechtsbildung von Flüchtlingen und Asylbewerbern‘ erstellten Erklärfilme zum deutschen Straf-, Familien- und Zivilrecht sind jetzt auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz verfügbar. Sie sind wichtige Bausteine unseres Rechtsbildungsprojekts! Kurz und prägnant – und in Zeiten von Smartphones auch bei den Flüchtlingen und Asylbewerbern für fast jedermann verfügbar – vermitteln wir nochmals, was unseren Rechtsstaat und unser Wertesystem ausmacht!“, so der Minister.

Der Film ‚Diebstahl, Betrug, Körperverletzung. Wie funktioniert das deutsche Strafrecht?‘ vermittelt anschaulich die Bedeutung des Strafrechts für das Zusammenleben und die Sicherheit der Menschen in Deutschland. ‚In Deutschland leben heißt: Gleichberechtigung von Mann und Frau‘ – unter diesem Titel werden wesentliche rechtliche Leitlinien des häuslichen Zusammenlebens in Deutschland dargestellt. Dabei spielen die Themen ‚Gleichberechtigung von Männern und Frauen‘, ‚Gewaltschutz in einer Partnerschaft oder Ehe‘ und ‚Rechte der Frau in der Ehe und bei der Kindererziehung‘ eine zentrale Rolle. Der Film ‚Verträge schließen – einhalten – kündigen. So funktioniert das deutsche Zivilrecht‘ erklärt unter anderem, was Vertragsfreiheit bedeutet und welche Rechte aber auch Pflichten bei einem Vertragsschluss entstehen.

Bausback abschließend: „Die Themen orientieren sich ganz bewusst an alltäglichen Fragen, wie zum Beispiel: Was darf ich?, Was darf ich nicht?, An wen kann ich mich in bestimmten Situationen wenden?. So wollen wir möglichst viele Flüchtlinge und Asylbewerber erreichen. Ich bin sicher: Mit unserem Gesamtkonzept aus Rechtsbildungsunterricht, Erklärfilmen und unserer begleitenden, mehrsprachigen Broschüre ‚So funktioniert die deutsche Rechtsordnung – eine Hilfestellung für Flüchtlinge und Asylbewerber‘, die wir in Kürze herausbringen werden, leistet die bayerische Justiz einen wertvollen Beitrag zu einer erfolgreichen Integration der Flüchtlinge mit hoher Bleibeperspektive.“

Hinweis

Die Informationsseite für Flüchtlinge und Asylbewerber in den Sprachen Deutsch, Englisch, Arabisch, Urdu, Paschtu und Dari ist abrufbar unter:
http://www.justiz.bayern.de/service/fluechtlinge-asylbewerber

Dort finden sich auch sämtliche Erklärfilme sowie weitergehende Informationen, wie zum Beispiel die unterrichtsbegleitenden Handouts. Alle Filme stehen in den oben genannten sechs Sprachen sowohl in hoher als auch in niedriger Auflösung zum Download bereit.

StMJ, Pressemitteilung v. 25.02.2016

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