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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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StMUV: Besserer Schutz vor Überschuldung bei Konsumkrediten / Klare Regelungen auch für Null-Prozent-Finanzierungen

25. Februar 2016 by Klaus Kohnen

Leichtfertig eingegangene Kreditverträge können schnell in die Schuldenfalle führen. Um Verbraucher vor einem übereilten Abschluss auch vor den reizvollen und allerorts anzutreffenden Null-Prozent-Finanzierungen bestmöglich zu schützen, hat Bayern sich schon im Herbst letzten Jahres auf Bundesebene für klare gesetzliche Regelungen und einen noch besseren Verbraucherschutz eingesetzt. Das betonte die Bayerische Verbraucherschutzministerin Ulrike Scharf im Vorfeld der morgigen Bundesratsbehandlung, in der neue Regelungen beschlossen werden sollen, die den Verbraucher besser vor einer möglichen Überschuldung durch so genannte Null-Prozent-Finanzierungen schützen.

Wir setzen auf eine breite Mehrheit im Bundesrat. Es besteht dringender Handlungsbedarf. Null-Prozent-Finanzierungen sind oftmals der Beginn einer sich immer schneller drehenden Schuldenspirale. Die auf den ersten Blick kostenfreien und damit verlockenden Kredite summieren sich häufig zu großen Schuldenbergen und können letztlich in die Privatinsolvenz führen. Insbesondere wirtschaftlich unerfahrene Verbraucher müssen besser vor finanzieller Überforderung geschützt werden“, so Scharf.

Auch Null-Prozent-Darlehen sollen deshalb zukünftig als Verbraucherdarlehen behandelt werden. Verbrauchern würde damit unter anderem künftig auch bei Null-Prozent-Darlehen ein 14-tägiges Widerrufsrecht eingeräumt werden. Diese Regelungen gehen auf eine Initiative Bayerns zurück, die vom Bundestag aufgegriffen wurde.

Da das Darlehen formal nicht verzinst wird, greifen bisher die Schutzvorschriften für Verbraucherdarlehen bei Null-Prozent-Finanzierungen nicht.

Scharf: „Dies haben wir durch unsere Initiative geändert. Verbraucher benötigen ein Widerrufsrecht, damit sie sich von unbedachten Anschaffungen kurzfristig wieder lösen können.“

Wird das Darlehen fristgerecht widerrufen, gilt auch der Kaufvertrag nicht mehr und der Kunde bekommt seine bis dahin gezahlten Raten gegen Rückgabe des Kaufgegenstands zurück. Des Weiteren gilt für die Null-Prozent-Darlehen künftig ein besonderer Kündigungsschutz für eine Kündigung durch die Bank.

Die Null-Prozent-Finanzierung wird seit einiger Zeit immer häufiger für mittel- und hochpreisige Konsumgüter wie Autos oder Elektroartikel angeboten. Der Kaufpreis wird dabei durch das Ratendarlehen einer Bank finanziert, die mit null Prozent Zinsen lockt. Verbraucherschützer sehen diese Art der Finanzierung kritisch, da sie bislang kaum reguliert und insbesondere bei mehreren gleichzeitig laufenden Verträgen häufig der Einstieg in eine mögliche Überschuldung ist. Gerade weniger finanzstarke Menschen greifen häufiger auf die Null-Prozent-Finanzierung zurück und übernehmen sich dabei nicht selten finanziell.

Die neuen Regelungen sind im Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie [red. Hinweis: TOP 31] enthalten, das am 21. März 2016 in Kraft treten soll.

StMUV, Pressemitteilung v. 25.02.2016

Redaktionelle Hinweise 

BayRVR verfolgt auch das Rechtsgeschehen auf Bundesrats-Ebene. Zu relevanten Beschlüssen vornehmlich im Kontext „öffentliches Recht / öffentliche Verwaltung“ sowie zu Stellungnahmen des Freistaats zu den jeweiligen Bundesratsinitiativen vgl. hier.

 

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