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AllMBl (2/2016): Neue Richtlinien für Evakuierungsplanungen

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Das StMI hat neue Richtlinien für Evakuierungsplanungen bekanntgemacht (Bek. v. 12.01.2016, Az.: ID4-2253.8-1) und im AllMBl 2/2016 v. 29.02.2016 S. 35 veröffentlicht. Sie tritt am 01.03.2016 in Kraft.

Die von der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder am 11./12. Dezember 2014 gebilligte Rahmenempfehlung für die Planung und Durchführung von Evakuierungsmaßnahmen einschließlich der Evakuierung für eine erweiterte Region – RE Evakuierungsplanung – ist künftig mit den in der neuen Richtlinie festgelegten Maßgaben bei den von den Kreisverwaltungsbehörden zu erstellenden allgemeinen und besonderen Evakuierungsplanungen zugrunde zu legen.

Ass. iur. Klaus Kohnen