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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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EU-Kommission: EU-Kommission legt neuen Rahmen für transatlantischen Datentransfer vor

29. Februar 2016 by Klaus Kohnen

Nach der politischen Einigung zwischen der EU und den USA auf einen neuen Rahmen zum transatlantischen Datenaustausch vom 2. Februar hat die EU-Kommission heute (Montag) das Legislativpaket zum neuen EU-US-Datenschutzschild vorgelegt.

Dazu gehören der sogenannte Angemessenheitsbeschluss der Kommission, die schriftlichen Zusicherungen der USA, die im US-Bundesregister veröffentlicht werden, sowie eine Mitteilung der Kommission zu den neuen Garantien für transatlantische Datenübermittlungen.

EU-Kommissionsvizepräsident Ansip erklärte: „Diesseits und jenseits des Atlantiks sind Arbeiten im Gange, die die persönlichen Daten unserer Bürgerinnen und Bürger umfassend schützen und sicherstellen sollen, dass wir die Chancen des digitalen Zeitalters nutzen können.“

Bevor das Kollegium abschließend entscheidet, wird ein Ausschuss aus Vertretern der Mitgliedstaaten und EU-Datenschutzbehörden (Artikel-29-Datenschutzgruppe) konsultiert, der zu dem Datenschutzschirm Stellung nimmt. In der Zwischenzeit treffen die USA die notwendigen Vorkehrungen zur Einrichtung des neuen Rahmens, der neuen Überwachungsmechanismen und der neuen Ombudsstelle.

EU-Justizkommissarin Jourová erklärte: „Der EU-US-Datenschutzschild bietet eine neue solide Regelung, die auf robuster Durchsetzung und Kontrolle basiert, einem besseren Rechtsschutz für den Bürger und erstmals einer schriftlichen Zusicherung unserer amerikanischen Partner zu den Garantien und Beschränkungen für den Datenzugriff der Behörden aus Gründen der nationalen Sicherheit. Jetzt, wo Präsident Obama den Judicial Redress Act unterzeichnet hat, der EU-Bürgern das Recht garantiert, Datenschutzrechte vor den US-Gerichten geltend zu machen, werden wir in Kürze die Unterzeichnung des Datenschutz-Rahmenabkommens zwischen der EU und den USA vorschlagen, das Garantien für die Übermittlung von Daten zu Strafverfolgungszwecken enthält. Mit diesen robusten Garantien wird es Europa und Amerika gelingen, das Vertrauen in den transatlantischen Datenverkehr wiederherzustellen.“

Mit dem Angemessenheitsbeschluss wird bescheinigt, dass die Garantien für die Übermittlung von Daten auf der Grundlage des neuen EU-US-Datenschutzschilds den Datenschutzstandards in der EU entsprechen. Der neue Rahmen wird den Vorgaben, die der Gerichtshof der Europäischen Union in seinem Urteil vom 6. Oktober 2015 formuliert hatte, gerecht. Die US-Regierung gab überzeugende Zusicherungen dahingehend ab, dass auf die strenge Einhaltung der Datenschutzbestimmungen geachtet wird und die nationalen Sicherheitsbehörden Daten nicht unterschiedslos oder massenhaft überwachen.

Die wichtigsten Errungenschaften sind: 1) Strenge Auflagen für Unternehmen und konsequente Durchsetzung; 2) Klare Schutzvorkehrungen und Transparenzpflichten beim behördlichen Datenzugriff; 3) Wirksamer Schutz der Rechte der EU-Bürgerinnen und -Bürger durch verschiedene Rechtsbehelfe und 4) eine gemeinsame jährliche Überprüfung.

  • Mehr Informationen finden Sie in dieser Pressemitteilung, diesem Memo und in diesem Factsheet (PDF).
  • Den Entwurf des Angemessenheitsbeschlusses finden Sie hier (PDF), die Mitteilung hier (PDF).

EU-Kommission, Vertretung in Deutschland, Pressemitteilung v. 29.02.2016

Redaktioneller Hinweis: Zur Entwicklung im Kontext „Safe Harbor“ vgl. auch die diesbezüglichen Meldungen.

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Kategorie: Europa (Positionen des Freistaats), Gesetzgebung, Im Fokus, Öffentlicher Dienst/ Behörden/ Bundeswehr, Personenordnungs-/ Datenschutzrecht, Polizei-/ Ordnungs-/ Wohnrecht, Rechtsentwicklung, Wirtschafts-/ Wirtschaftsverwaltungsrecht Schlagwörter: EU-US-Datenschutzschild / Privacy Shield, Safe Harbor-Abkommen

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