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BVerwG: Anforderungen an die Rüge der Nichtbeachtung von Bundesverfassungsrecht bei der Auslegung und Anwendung von Landesrecht

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Sachgebiet: Verwaltungsprozessrecht (Recht der Förderung des Wohnungsbaues, des sonstigen Wohnungsrechts einschl. des Wohngeldrechts sowie des Mietpreisrechts) / BVerwG 5 BN 1.15 – Beschluss vom 01.03.2016 / Leitsatzentscheidung

Leitsatz:

Zur Begründung der Rüge der Nichtbeachtung von Bundes(verfassungs)recht bei der Auslegung und Anwendung von Landesrecht ist substantiiert darzulegen, dass die Verfassungsnorm in ihrer Auslegung durch die höchstrichterliche Rechtsprechung nicht oder noch nicht hinreichend ausdifferenziert und entwickelt ist, um ihre Funktion als Maßstabsnorm für niederrangiges Recht erfüllen zu können.