Sachgebiet: Recht des öffentlichen Dienstes (Verfahrens- und Prozessrecht) / BVerwG 2 B 66.15 – Beschluss vom 02.03.2016 / Leitsatzentscheidung
Leitsatz:
Ist eine Berufungsentscheidung selbständig tragend auf mehrere Gründe gestützt, bedarf es der Darlegung eines Zulassungsgrundes für jede Begründung.
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- Zur Rechtsentwicklung im Bereich „Öffentlicher Dienst“ vgl. hier.