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BVerwG: Zum Begriff der Abfallentsorgungsanlage in § 17 Abs. 4a Satz 1 BImSchG

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Sachgebiet: Umweltschutzrecht, insbesondere Chemikalienrecht und Immissionsschutzrecht / BVerwG 7 B 44.15 – Beschluss vom 03.03.2016 / Leitsatzentscheidung

Leitsatz:

Der in § 17 Abs. 4a Satz 1 BImSchG verwendete Begriff der „Abfallentsorgungsanlagen im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 BImSchG“ erstreckt sich auf Nebeneinrichtungen oder Teile einer Anlage, die für sich betrachtet genehmigungsbedürftig wären.