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BGH: Polizeiliche Observationsberichte können in der Hauptverhandlung verlesen werden

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Sachgebiet: Straf- und Strafprozessrecht / BGH 3 StR 484/15 – Beschluss vom 08.03.2016 / Leitsatzentscheidung

Leitsatz:

Polizeiliche Observationsberichte können in der Hauptverhandlung nach § 256 Abs. 1 Nr. 5 StPO verlesen werden.