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Staatskanzlei: Europaministerin Dr. Beate Merk berichtet im Kabinett über Verwendung von Zusatzmitteln zur Fluchtursachenbekämpfung aus dem Nachtragshaushalt 2016

8. März 2016 by Klaus Kohnen

Ministerin Merk: „Lebensverhältnisse in Herkunftsländern und Anrainerstaaten durch gezielte Anbahnung von Hilfsprojekten verbessern“ / Naher Osten, Tunesien, Subsahara- Afrika und Westbalkan als regionale Schwerpunkte

Europaministerin Dr. Beate Merk berichtete heute im Kabinett vor dem Hintergrund der aktuellen Situation in der Flüchtlingskrise die Verwendung von Zusatzmitteln von 2,3 Mio. Euro zur Fluchtursachenbekämpfung. Diese Summe hatte der Landtag der Staatsregierung im Nachtragshaushalt 2016 zur Verfügung gestellt. Ziel ist ein Beitrag zur Begrenzung des Flüchtlingsstroms durch Hilfen vor Ort.

Europaministerin Merk erläuterte hierzu: „Um die Zusatzmittel so effektiv wie möglich einzusetzen, habe ich regionale und thematische Schwerpunkte gebildet. Wir konzentrieren uns auf Syrien, dessen Anrainerstaaten im Nahen Osten, auf unser Partnerland Tunesien in Nordafrika, auf Staaten in Subsahara-Afrika und im Westbalkan. Im Fokus stehen dabei vor allem berufliche Bildung und Gesundheitsversorgung.“

Die Ministerin betonte, bei den ausgewählten Maßnahmen und Projekten werde bewusst keine institutionelle Förderung angestrebt. Es gehe vielmehr um eine gezielte Anschubfinanzierung für die Hilfe zur Selbsthilfe der Menschen vor Ort.

Ministerin Dr. Merk: „Unsere Projekte setzen an ausgewählten Schwerpunkten an und unterstützen vor allem auch das breite Engagement aus der Mitte der bayerischen Bevölkerung. Bei der Auswahl der Projektträger greifen wir auf die Expertise gemeinnütziger Ausführungsorganisationen, kirchlicher und weltlicher Akteure der Eine- Welt-Arbeit in Bayern zurück. Wir wägen den Einsatz der Mittel sorgfältig ab.“

Bisher seien mit den geplanten und großteils schon bewilligten Projekten bereits 83 % der zur Verfügung stehenden Mittel gebunden. Beispielhaft nannte die Ministerin aus der Vielzahl von Projekten ein Ausbildungshaus für Jugendliche im Libanon (Träger: Orienthelfer e.V. München), den Aufbau eines „Child Friendly Space“ für Kinder und Jugendliche aus syrischen Flüchtlingsfamilien in Beirut (Träger: Wings of Hope München), ein Projekt zur beruflichen Bildung und Beschäftigungsförderung im Bereich Wasser in Jordanien (Träger: Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit – GIZ Feldafing), die Einrichtung eines Bürgerbüros in Beja in Tunesien (Träger: GIZ Feldafing), ein Projekt zur Stärkung der Rolle der Frau in der politischen Öffentlichkeit in Tunesien, insbesondere in den neu entstehenden lokalen Gebietskörperschaften im Süden der Republik (Träger: Hanns-Seidel-Stiftung), ein Projekt zur Gesundheitsvorsorge durch mobile Medizinerteams in Togo (Träger: Togohilfe Maisach e.V.), ein Projekt zur dualen Ausbildung in Kenia (Träger: Promoting Africa e.V.
Herrsching) sowie ein Projekt zur beruflichen Bildung in Serbien (Träger: bbw – Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft e.V.).

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 08.03.2016

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