Gesetzgebung

Staatskanzlei: Justizminister Bausback berichtet dem Kabinett über den konsequenten Vollzug des Straf- und Ausländerrechts in Bayern

©pixelkorn - stock.adobe.com

Justizminister Bausback: „Konsequente Anwendung des geltenden Rechts ist Markenkern bayerischer Rechts- und Sicherheitspolitik! / Effektive Bekämpfung der Einreisekriminalität klares Signal, dass unsere Aufnahmefähigkeit begrenzt ist, und wichtige Voraussetzung zur Integration der Flüchtlinge mit hoher Bleibeperspektive!“

Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback hat dem bayerischen Kabinett heute über den konsequenten Vollzug des Straf- und Ausländerrechts in Bayern berichtet.

Bausback: „Die konsequente Anwendung des geltenden Rechts ist seit jeher Markenkern bayerischer Rechts- und Sicherheitspolitik. Zügige Strafverfahren, bei denen die Bestrafung der Tat möglichst auf dem Fuße folgt, sind zur optimalen Einwirkung auf den Täter erforderlich und für das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung ganz entscheidend.“

Dies gelte auch für die in letzter Zeit in den grenznahen Regionen sprunghaft angestiegenen Verfahren wegen unerlaubter Einreise. Dabei handele es sich häufig um Fälle, in denen Personen, die gar kein Asylbegehren geäußert hatten und an der Grenze zurückgewiesen worden waren, erneut in das Bundesgebiet einreisten. Gleichzeitig stünden oft auch Urkundendelikte im Raum.

Die konsequente Bekämpfung der Einreisekriminalität ist ein für Jedermann sichtbares, klares Signal: Die Aufnahmefähigkeit unseres Staates ist begrenzt. Sie setzt damit auch eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass die Integration von Flüchtlingen und Asylbewerbern mit hoher Bleibeperspektive gelingt“, so der Justizminister.

In enger Zusammenarbeit zwischen Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten sei es gelungen, in den betroffenen Bezirken abgestimmte Verfahren zu implementieren, durch die die Strafprozesse auf ein Maximum beschleunigt werden. Nicht selten erfolgten Festnahme, Durchführung der Hauptverhandlung, rechtskräftige Verurteilung und Überstellung in die Justizvollzugsanstalt innerhalb von 48 Stunden.

Bausback: „Die Personalverstärkung der bayerischen Justiz im Nachtragshaushalt 2016, die gerade den grenznahen Gerichten und Staatsanwaltschaften zugutekam, zahlt sich hier ganz besonders aus!“

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 08.03.2016

Redaktioneller Hinweis: Die Überschrift („Schlagzeile“) wurde redaktionell formuliert.