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Staatskanzlei: Ministerrat berät über das weitere Verfahren zur 2. S-Bahn- Stammstrecke München

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Verkehrsminister Herrmann drängt auf termingerechten Abschluss des Planfeststellungsverfahrens: „Bund muss seine Mitfinanzierung verbindlich erklären – Erste Vorabmaßnahmen starten 2016“

Der Ministerrat hat Verkehrsminister Joachim Herrmann beauftragt, bei Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt auf einen termingerechten Abschluss des Planfeststellungsverfahrens für den östlichen Abschnitt der zweiten Stammstrecke der Münchner S-Bahn hinzuwirken.

Herrmann: „Wir wollen die 2. Stammstrecke für München und die Region. Der Zeitplan der Deutschen Bahn steht. Notwendig ist jetzt, dass der Planfeststellungsbeschluss für den östlichen Abschnitt von der Isar bis zum Leuchtenbergring bis April 2016 vorliegt. Hier sehe ich den Bund als Eigentümer der Deutschen Bahn und in seiner Organisationsverantwortung für das Eisenbahn-Bundesamt in der Pflicht.“

Darüber hinaus fordert der Ministerrat vom Bund, seine gesamte Mitfinanzierung bei der 2. Stammstrecke bis spätestens zum Sommer
2016 verbindlich zu erklären.

Die Erklärung des Bundes ist die Voraussetzung für den Freistaat, seinerseits gegenüber der Bahn finanzielle Zusagen für die 2. Stammstrecke verbindlich zu erklären und damit auch die Voraussetzung für einen Baubeginn zu schaffen“, so Herrmann.

Herrmann verwies weiter darauf, dass die Bahn im Jahr 2016 erste bauvorbereitende Maßnahmen starten muss, um den Zeitplan für eine Inbetriebnahme der 2. Stammstrecke bis Ende 2025 einzuhalten. Diese Vorabmaßnahmen umfassen im Wesentlichen das Verlegen von Kabeln und Rohrleitungen sowie Baufeldfreimachungen.

Herrmann: „Ich begrüße und unterstütze dieses Vorgehen der Bahn ausdrücklich. Mir ist wichtig, dass der Zeitplan zur Realisierung der 2. Stammstrecke eingehalten wird und Verzögerungen vermieden werden.“

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 08.03.2016