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StMI: Erster Neubürgerempfang in Bayern

9. März 2016 by Klaus Kohnen

Erster Neubürgerempfang in Bayern: Bayerns Innenminister Joachim Herrmann und Finanzminister Dr. Markus Söder begrüßen 1.100 neu Eingebürgerte aus dem südbayerischen Raum – Pro Jahr bayernweit rund 13.000 Einbürgerungen – Lohn für erfolgreiche Integration

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann und Finanzminister Dr. Markus Söder haben heute in der Münchner Residenz beim ersten Neubürgerempfang in Bayern rund 1.100 neu Eingebürgerte aus dem südbayerischen Raum begrüßt.

Ihre Einbürgerung ist der Lohn für erfolgreiche Integration“, sagte Herrmann zu den neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern, die aus mehr als 70 Ländern stammen.

„Sie haben sich bewusst für Deutschland und für Bayern entschieden und wir haben uns bewusst für Sie entschieden. Das verstehe ich unter Fordern und Fördern.“

Für den Innenminister ist die Einbürgerung nicht nur ein formaler Akt, sondern ein starkes Signal, dass die Neubürger nun aktiv am öffentlichen Leben teilhaben, sei es bei Wahlen oder der Kandidatur für Ämter.

Engagieren Sie sich für ein lebenswertes Umfeld und eine gute Zukunft“, appellierte Herrmann.

„Wir brauchen Leute wie Sie, die sich mit ihren Fähigkeiten einbringen und unser Land nach vorne bringen wollen.“

Wie der bayerische Innenminister erläuterte, werden jährlich in Bayern rund 13.000 Personen eingebürgert. In Bayern stehen gerade für hochqualifizierte Hochschulabsolventen und ausländische Fachkräfte Tür und Tor offen.

Eine unverzichtbare Grundvoraussetzung ist das Beherrschen der deutschen Sprache“, machte Herrmann deutlich.

„Außerdem müssen sich die Einbürgerungswilligen zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung unseres Grundgesetzes bekennen und sich mit unserer Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie unserer Geschichte und unseren Lebensverhältnissen auseinandersetzen.“

Dazu kommen laut Herrmann im Regelfall weitere Voraussetzungen wie beispielsweise ein rechtmäßiger Daueraufenthalt von grundsätzlich mindestens acht Jahren, die Fähigkeit, seinen Unterhalt selbst zu bestreiten, keine Mehrstaatigkeit sowie keine Vorstrafen und keine Anhaltspunkte für eine extremistische oder terroristische Betätigung.

Die neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger wurden für den Neubürgerempfang zufällig ausgewählt. Grundlage waren alle Erwachsenen, die von Oktober 2014 bis September 2015 eingebürgert wurden und in Oberbayern, Niederbayern und Schwaben wohnen. Für den nordbayerischen Raum ist ebenfalls ein Neubürgerempfang geplant. Fotos des Neubürgerempfangs und weitere Informationen zur Einbürgerung können unter http://www.innenministerium.bayern.de/ abgerufen werden.

StMI, Pressemitteilung v. 09.03.2016

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