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Behindertenbeauftragte: Bayern barrierefrei – Universität Würzburg ist als erste bayerische Universität dabei

10. März 2016 by Klaus Kohnen

Chancengleichheit in Schule und Studium ist eine wichtige Voraussetzung für einen erfolgreichen Start ins Arbeitsleben.

Für Studierende mit Behinderung will die Universität Würzburg bestmögliche Voraussetzungen schaffen. Viele bauliche Barrieren wurden bereits beseitigt. Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung werden durch die Kontakt- und Informationsstelle der Universität bestmöglich beraten und unterstützt. Deshalb freue ich mich, heute der Universität Würzburg das Signet ‚Bayern barrierefrei‘ überreichen zu können“, so Irmgard Badura, Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung.

„Barrierefreiheit ist an unserer Universität ein wichtiges Anliegen. Wir verstehen darunter einerseits die Schaffung barrierefreier Gebäude, aber insbesondere auch den generellen Abbau von Barrieren, mit denen Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung ganz individuell konfrontiert sind. Beratung und studienbegleitende Unterstützung sind für uns daher ein ganz wesentlicher Bestandteil erfolgreicher Inklusion. Um diese umfassende Inklusion zu erreichen sind sicher noch weitere Anstrengungen nötig, aber wir können bereits wertvolle Erfolge vorweisen und sind daher auf dem besten Weg zur Verwirklichung einer im umfassenden Sinn barrierefreien Universität“, so Prof. Alfred Forchel, Präsident der Universität Würzburg.

Für Prof. Reinhard Lelgemann, Beauftragter der Hochschulleitung für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung, bedeutet Barrierefreiheit für die Universität Würzburg:

Studierende und Beschäftigte persönlich zu beraten und zu unterstützen, gleichzeitig aber auch, Lern- und Arbeitsmöglichkeiten auf einer strukturellen Ebene zu evaluieren und weiterzuentwickeln und hierbei alle an der Universität Würzburg Tätigen einzubeziehen.“

Irmard Badura:

„Der Freistaat Bayern ist Vorbild bei der Barrierefreiheit im staatlichen Bereich. Er ist das einzige Bundesland, das sich zur umfassenden Barrierefreiheit im staatlichen Bereich bekennt und mit dem Jahr 2023 ein klares zeitliches Ziel setzt. Dies allein genügt jedoch nicht. Menschen mit Behinderung bewegen sich im gesamten öffentlichen Raum. Sie gehen zum Einkaufen, zum Arzt und ins Restaurant oder in die Kirche, sie stellen Anträge bei kommunalen Behörden. Auch hier benötigen wir mehr barrierefreie Angebote“, so Irmgard Badura und abschließend:

„Vom Signet ‚Bayern barrierefrei‘ erhoffe ich mir, dass es auch Unternehmen und Kommunen zum Mitmachen motiviert, denn nur gemeinsam können wir das Ziel eines barrierefreien Bayerns erreichen.“

Die Beauftragte der bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung, Pressemitteilung v. 10.03.2016

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