Der federführende Ausschuss für Wissenschaft und Kunst hat zu o.g. Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Neunzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Neunzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) die Beschlussempfehlung mit Bericht vorgelegt (LT-Drs. 17/10460 v. 10.03.2016). Er hat Zustimmung empfohlen.
Der 19. RÄndStV sieht insbesondere Änderungen des Rundfunkstaatsvertrags (RStV), des Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) und des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) vor, daneben auch Änderungen des ZDF-Staatsvertrages (ZDF-StV) und des Deutschlandradio-Staatsvertrages (DLR-StV).
Die Änderung des RStV betrifft u.a.
- die Kooperation der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten / Umsatzsteuerfreiheit
- die Reform der Fernsehspartenprogrammstruktur von ARD und ZDF / Jugendangebot
- Berichterstattung der Landesrechungshöfe (in Bayern hat jüngst der BayORH die Finanzen des BR unter die Lupe genommen, vgl. die Mitteilung des BayORH v. 08.03.2016 „BR muss Sparkurs verstärken – ORH legt Bericht zur finanziellen Situation des BR vor“).
Wesentliche Änderungen sind auch beim Rundfunkbeitragsstaatsvertrag vorgesehen (Beitragsverpflichtung, weiterer Meldedatenabgleich) sowie beim Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, der u.a. eine Beweislastumkehr zugunsten journalistischer Berichterstattung erhält.
Zu den Einzelheiten vgl. hier.
Ass. iur. Klaus Kohnen
Redaktionelle Hinweise
Verfahrensverlauf, aktueller Stand, ggfls. Stellungnahmen: hier. Zur Vorgangsmappe des Landtags: hier (PDF).
Zu zurückliegenden Rundfunkänderungsstaatsverträgen vgl. hier.