Gesetzgebung

StMWi: Novellierung des EEG 2016 geht in die entscheidende Phase – Bayern, Rheinland-Pfalz und Thüringen legen gemeinsames Ausschreibungsmodell zum Erhalt der Bioenergienutzung vor

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Aigner: „Biomasseanlagen sind eine wichtige Wertschöpfungsquelle für den ländlichen Raum“

Die Freistaaten Bayern und Thüringen und das Land Rheinland-Pfalz haben dem Bundeswirtschaftsministerium ein Ausschreibungsmodell vorgelegt, um der Biomassenutzung wieder eine klare wirtschaftliche und systemdienliche Perspektive zu geben. Hintergrund ist die anstehende Novellierung des Erneuerbaren Energien Gesetzes, das derzeit unter den Ressorts abgestimmt wird.

Die drei Bundesländer fürchten, dass bestehende Biomasseanlagen ohne eine entsprechende Neuregelung bereits vor dem Ende des jetzigen Vergütungsmodells im Jahr 2020 stillgelegt werden müssen, weil notwendige Modernisierungs-, Flexibilisierungs- und Bestandserhaltungsinvestitionen ausbleiben.

Bayerns Energieministerin Ilse Aigner: „Allein in Bayern sind gegenwärtig mehr als 2.674 Biomasseanlagen am Netz. Sie sind eine wichtige Wertschöpfungsquelle für den ländlichen Raum und leisten einen entscheidenden Beitrag zum Klimaschutz. Wir brauchen deshalb eine klare Perspektive für die Bioenergie.“

Kern der in der Bundesregierung verabredeten Novelle ist die Umstellung der Ökostromförderung auf Ausschreibungen. Künftig wird die Förderhöhe nicht mehr vom Gesetzgeber festgelegt, sondern im Wettbewerb ermittelt. Dazu will man die Erzeugung bestimmter Strommengen ausschreiben. Der nun vorgelegte Referentenentwurf regelt das Ausschreibungsverfahren für Windkraft und Photovoltaik, für Biomasse ist vom Bundeswirtschaftsministerium bislang keine konkrete Regelung vorgesehen.

Ende letzten Jahres hatte sich deshalb eine große Mehrheit der Länder im Bundesrat für eine Anschlussregelung zum Erhalt der Biomasseanlagen zur Stromerzeugung ausgesprochen.

Mit dem von den drei Ländern vorgelegten Modell soll die derzeitig produzierte Strommenge aus Biomasse erhalten und ein moderater Zubau ermöglicht werden – und das zu sinkenden bzw. stabilen Kosten für den Strommarkt. Darüber hinaus soll durch das Modell die Ökologisierung und Flexibilisierung der Stromproduktion aus Biomasse forciert werden.

Kernanliegen der drei Bundesländer sind:

  • Die derzeitig produzierte Strommenge aus Biomasse soll erhalten und ein moderater Zubau ermöglicht werden.
  • Flexible Biomasseanlagen sollen den volatilen Anteil im zukünftigen Energiesystem absichern und den Ausstieg aus der fossilen Energie ermöglichen.
  • Der Beitrag der Biomassenutzung zur Erreichung der Energie- und Klimaziele soll dauerhaft gesichert werden.
  • Durch verbrauchsnahe Erzeugung und Grundlastfähigkeit sollen die Netzkosten mittel-und langfristig gesenkt werden.
  • Die Akteursvielfalt bleibt gewahrt und Wertschöpfung vor Ort erhalten.
  • Eine heterogene, an den regionalen Potentialen orientierte und flexible Erzeugungsstruktur bei Erneuerbaren Energien wird gesichert.

Thüringens Energieministerin Anja Siegesmund:

Wenn es nicht gelingt, die Nutzung der Bioenergie zu stärken und zumindest den Bestand an Biomasseanlagen zu erhalten, droht dem gesamten Sektor bis spätestens 2035 das Aus – mit allen negativen Folgen für die die CO2-Bilanz, die Landwirtschaft und die Netzsicherheit.“

Aktuell lieferten die Biomasseanlagen mit ca. 50 TWh pro Jahr mehr als 25% des erneuerbaren Stroms in Deutschland, so die drei Ministerinnen. Um die damit verlorene erneuerbare Strommenge, die der Leistung von vier Atom- bzw. sechs Kohlekraftwerken entspricht zu ersetzen, müssten zukünftig bis 10.000 Windräder zusätzlich gebaut werden. Der Klimaschutzbeitrag der Biomasse in den Sektoren Strom und Wärme summiert sich auf knapp 60 Mio. t Kohlendioxid und damit auf 42 % der Einsparung aller Erneuerbaren Energien.

StMWi, Pressemitteilung v. 10.03.2016