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BMWi: Bundeswirtschaftsministerium legt Eckpunkte für regionale Grünstromkennzeichnung vor

11. März 2016 by Klaus Kohnen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat heute Eckpunkte für eine regionale Grünstromkennzeichnung (PDF: 180 KB) vorgelegt. Sie greifen den Wunsch vieler Marktakteure auf, den Strom aus geförderten erneuerbaren Energien, den sie an Kunden in der Region liefern, auch als regionalen Grünstrom vermarkten zu können.

Staatssekretär Baake: „Ziel der regionalen Grünstromkennzeichnung ist es, die Akzeptanz der Energiewende vor Ort zu erhöhen. Stromversorger, die die regionale Kennzeichnung nutzen wollen, dürfen ihren Kunden die konkreten Anlagen in ihrer Region benennen, aus denen sie direkt vermarkteten Grünstrom beziehen. So können Stromkunden einen direkteren Bezug zu den Anlagen und damit zum Ausbau erneuerbarer Energien in ihrer Region herstellen. Eine höhere Akzeptanz des Erneuerbaren-Ausbaus kann zum Beispiel dazu beitragen, dass vor Ort, wo die Energiewende stattfindet, Flächen für neue Anlagen ausgewiesen werden. Das ist wichtig für den weiteren Ausbaupfad, aber auch für ausreichenden Wettbewerb in den kommenden Ausschreibungen.“

Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014 kann Strom aus erneuerbaren Energien, der finanziell über das EEG gefördert wird, aufgrund des sogenannten Doppelvermarktungsverbotes nicht direkt als Grünstrom an Stromkunden vermarktet werden. Denn die Vermarktung des Stroms als Grünstrom hängt unmittelbar mit seiner Finanzierung zusammen: Jeder Stromkunde fördert mit der EEG-Umlage, die er zahlt, die Erzeugung einer entsprechenden Strommenge aus erneuerbaren Energien, und dafür bekommt er auf seiner Stromrechnung ausgewiesen, wie hoch der Anteil des durch ihn geförderten EEG-Stroms an seinem gesamtem Strombezug ist.

Die heute vorgelegten Eckpunkte stellen ein Modell vor, das eine regionale Grünstromkennzeichnung ermöglicht und bestehende Möglichkeiten zur Stromkennzeichnung erweitert. Die heute vorgelegten Eckpunkte sind von folgenden Leitgedanken geprägt:

  • Das System soll energiewirtschaftlich sinnvoll sein:
    Ziel ist eine größere Akzeptanz der Menschen und mehr Schub für den Ausbau der Erneuerbaren. Zudem soll das System keine Anreize setzen, die die wettbewerbliche Preisbildung am Strommarkt einschränken.
  • Die EEG-Umlage soll nicht zusätzlich belastet werden:
    Indem nur die Stromkennzeichnung erweitert, aber kein neues Vermarktungssystem eingeführt wird, wird die EEG-Umlage nicht zusätzlich belastet. Die Änderungen in der Stromkennzeichnung sind somit kostenneutral.
  • Das System zur Kennzeichnung soll möglichst einfach sein:
    Der Aufwand, den die regionale Kennzeichnung für Wirtschaft und Verwaltung mit sich bringt, soll möglichst gering sein. Je einfacher die Kennzeichnung ist, desto breiter kann sie genutzt werden. Daher soll auch kein neues Vermarktungssystem geschaffen werden, sondern es werden lediglich die Möglichkeiten der Stromkennzeichnung erweitert.
  • Die Kennzeichnung soll glaubwürdig sein:
    Gegenüber dem Stromkunden darf nicht mehr regionaler Grünstrom ausgewiesen werden als tatsächlich erzeugt wurde. Das stellt das Herkunftsnachweisregister sicher. Regionaler Strom, der durch das EEG gefördert und damit über die EEG-Umlage finanziert wird, darf außerdem nur als geförderter Strom gekennzeichnet werden.

Die Möglichkeit zur regionalen Grünstromkennzeichnung soll Bestandteil der EEG-Novelle 2016 sein. Ziel ist, das Gesetzgebungsverfahren bis zur Sommerpause 2016 abzuschließen.

Das Eckpunktepapier zur regionalen Grünstromkennzeichnung ist hier (PDF: 180 KB) abrufbar. Eine aktualisierte Präsentation zum EEG 2016 finden Sie hier.

BMWi, Pressemitteilung v. 11.03.2016

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Kategorie: Bund (Positionen des Freistaats), Gesetzgebung, Im Fokus, Kardinalthemen, Kommunales, Rechtsentwicklung, Wirtschafts-/ Wirtschaftsverwaltungsrecht Schlagwörter: Anzeigen genot, Anzeigen PlaNatUm, Energierecht, Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

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